Foto: Winkelmann-Klingsporn

Umweltdezernent plädiert für Ablehnung des Gesetzes. Privatisierung der Verwertung wertvoller Abfallwertstoffe.

Schwarzwald-Baar-Kreis - "Der Entwurf ist rundweg abzulehnen", sagt Umweltdezernent Joachim Gwinner zum Arbeitsentwurf für ein neues Wertstoffgesetz.

Im Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik informierte die Verwaltung kürzlich über den Sachstand zum Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen und des Bundesumweltministeriums, unübersehbar eine Maßnahme zur weiteren Privatisierung der Verwertung wertvoller Abfallwertstoffe.

Mit einer weiteren Privatisierung der Abfallwirtschaft werden Nachteile für Bürger, Umwelt und kommunale Einflussmöglichkeiten befürchtet. Der Arbeitsentwurf zum künftigen Wertstoffgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen und sonstigen beim privaten Endverbraucher anfallenden Erzeugnissen aus Kunststoffen und Metallen. Alle betroffenen Interessenverbände haben sich bereits positioniert. Schließlich geht es um ein Millionengeschäft. Weitgehende Zustimmung gibt es bei den Handelsverbänden, differenzierter äußern sich die Entsorgungsverbände. Die kommunalen Spitzenverbände üben massive Kritik und lehren den Arbeitsentwurf ab.

Interesse des Handels wird deutlich gestärkt

Gegenüber dem Status Quo werden die Interessen des Handels sowie der dualen Systeme deutlich gestärkt. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Privatisierung der Abfallentsorgung auf den Bereich der stoffgleichen Nichtverpackungen. Damit würde der kommunalen Abfallwirtschaft die Verantwortung für die Wertstofferfassung für Metalle und Kunststoffe von der Sammlung bis zur Verwertung entzogen, heißt es in der Sitzungsunterlage. Die Kritikpunkte: Parallele Entsorgungssysteme würden zu erhöhten Reibungsverlusten führen und zu Unverständnis beim Bürger. Die Abgrenzung von stoffgleichen Nichtverpackungen, welche künftig den dualen Systemen überlassen werden sollen, gegenüber sonstigen Abfällen wird als problematisch gesehen. Nach dem Arbeitsentwurf soll auch der Verpackungsanteil der erfassten Altpapiermengen an die Systembetreiber gehen. Eine zu schaffende "Zentrale Stelle" der dualen Systeme, soll die Organisation steuern und überwachen, das Kontrollgremium soll zu zwei Drittel mit Vertretern des Handels besetzt werden. Kommunale Spitzenverbände sind überhaupt nicht vertreten, Verwaltungsrat und Beirat haben lediglich beratende Funktion. Zudem hat der Handel bereits die Bildung einer "Zentralen Stelle" als Stiftung vorbereitet. Dazu wurde eine GmbH namhafter Handelsunternehmen gegründet, die letztendlich in die "neutrale und staatlich beliehene Stiftung überführt werden soll".

Bei diesem Übergewicht der Handelsverbände erscheint auch eine ökologische Steuerungsmöglichkeit fraglich. Reklamiert wird eine demokratische Legitimation des Systems auf regionaler Ebene, da wesentliche Entscheidungen nicht mehr von kommunalen Parlamenten, sondern von der "Zentralen Stelle" oder privatwirtschaftlichen Systemträgern getroffen werden. Befürchtet wird eine weniger bürgerfreundliche Abfallbeseitigung als bisher üblich. Auch wären die dualen Systeme gemäß Arbeitsentwurf nicht dem geltenden Vergaberecht verpflichtet, was möglicherweise mittelständische Entsorgungsunternehmen benachteiligen könnte.

Mögliche Konsequenzen: Sollte im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung zwischen den dualen Systemen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern keine Einigung erreicht werden, bliebe es bei den bestehenden Regelungen, was aber auch anstehende wichtige Innovationen behindern könnte.

Mögliche Folgen: Zusatzkosten

Denkbare Effekte für Schwarzwald-Baar: Verminderte Wertstofferlöse für Schrott, der auf den Wertstoffsammelstellen angenommen wird, andererseits möglicherweise Mitbenutzungsentgelte dieser Sammelstellen. Verminderter Wertstoffgehalt des kommunalen Sperrmülls, der sortiert wird, um die Verbrennungskosten zu mindern. Möglicherweise Übernahme der Kosten für die Einführung einer Wertstofftonne sowie für die Sammlung und Verwertung der Abfälle durch die dualen Systeme. Das könnte eine Reduzierung der Restmüllmengen bedeuten und gegebenenfalls eine Unterschreitung der Mindestverbrennungsmengen.

Befürchtet werden langwierige Verhandlungen mit den Systembetreibern zu Details beim Sammelsystem und zur Kostenaufteilung mit ungewissem Ausgang. Eine Organisationsverantwortung der Kommunen für alle Abfälle komme keinesfalls einer Rekommunalisierung gleich, da alle operativen Leistungen öffentlich ausgeschrieben und an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben werden, heißt es aus der Verwaltung. Der Wettbewerb werde auch dadurch gestärkt, dass so eher auch regionale und mittelständische Unternehmen zum Zuge kämen.

Nach Einschätzung von Joachim Gwinner sind Rechtsstreitigkeiten zu erwarten. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat angekündigt, dass es möglicherweise in Kürze eine Resolutionsempfehlung zum neuen Wertstoffgesetz geben werde. Sobald der Entwurf vorliegt, soll sich der Kreistag mit dem Thema beschäftigen.