Gewerbegebiet: Teils Umwandlung und Wuchshöhe begrenzt

Schramberg (sw). Auch den Bebauungsplan Oberreute galt es im Ausschuss für Umwelt und Technik des Schramberger Gemeinderats zu diskutieren. Einstimmig empfahlen die Ratsmitglieder das Werk dem Gemeinderat. Die Planung, so hatte Thomas Grözinger vom Büro Gförer zuvor deutlich gemacht, sei aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden.

Die Gewerbefläche werde etwas größer, zudem werde eine Waldumwandlung erforderlich, deswegen müsse es an einer anderen Stelle eine Ersatzpflanzung geben.

Wie das genau mit dem Waldabstand funktioniere, wollte Jürgen Kaupp (CDU) wissen – vor allem vor dem Hinblick, dass hinter der Fläche der Waldumwandung die Höhe des Waldes nicht über zehn Meter betragen darf.

"Wenn der Eigentümer (der Waldfläche) nicht zustimmt, dann kann nicht gebaut werden", machte der von der Stadt beauftragte Jurist Reinhard Sparwasser deutlich, eine Enteignung gebe es nicht.

Noch nicht geklärt ist, wie die erforderlichen Ökopunkte ausgeglichen werden sollen. Für März kündigte die Stadtverwaltung an, hier Möglichkeiten aufzuzeigen. Klar sei aber, dass der Betrieb, der erweitern wolle, diese Kosten übernehmen müsse – und dies müsse bis zum Satzungsbeschluss auch in einen Vertrag gegossen sein, informierte Sparwasser zur Rechtslage.

Das Ökokonto der Stadt sei übrigens noch nicht leer, informierte Stadtplaner Michael Kammergruber auf Nachfrage von Josef Günter (SPD/Buntspecht). Ein Ausgleich könne auch auf Flächen der Stadt Schramberg erfolgen.