Hunde sollten nicht ohne Begleitung frei herumlaufen. Foto: dpa

Wiederholt Klagen über Tiere, die unbeaufsichtigt durch Waldmössingen streifen. Verwaltung droht mit Bußgeld.

Schramberg-Waldmössingen - In jüngster Zeit hat es laut Mitteilung der Gemeindeverwaltung Waldmössingen vor allem im Gebiet "Mooswäldle" wiederholt Klagen über Hunde gegeben, die unbeaufsichtigt frei im Ort herumstreunen.

Aus diesem Anlass wird darauf hingewiesen, dass nach der Polizeiverordnung der Stadt Schramberg Hunde nicht ohne Begleitung einer Person, der die Tiere auch gehorchen, frei umherlaufen dürfen. Das unbeaufsichtigte Laufen lassen von Hunden kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Herumstreunende Hunde stellen unter anderem eine Verkehrsgefährdung dar und ängstigen Mitbürger. Die Gemeinde- verwaltung appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter: Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Angesichts des Verkehrsaufkommens diene dies auch dem Schutz des Hundes.

Außerdem gibt es immer wieder Klagen über Verunreinigungen durch Hundekot auf den Gehwegen, in Vorgärten und Grünanlagen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Anlagen verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot ist vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen. Auch hier können Verstöße mit Bußgeld geahndet werden, so die Verwaltung.