Ausschuss: Heftiges Für und Wider im Aut / Diskussion bringt keine Entscheidung / Ortschaftsräte dagegen

Beim Thema Änderung der Erschließungsbeitragssatzung bleibt es spannend. Neben den Ortschaftsräten Waldmössingen und Tennenbronn (wir berichteten) wird sie auch vom Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) nicht befürwortet.

Schramberg . Während sich jedoch die Räte in den Stadtteilen völlig einig waren, gab es in der AUT-Sitzung am Donnerstag ein Patt. Fünf Mitglieder stimmten dafür, genau so viele dagegen. Die für eine Zustimmung erforderliche Mehrheit kam somit nicht zustande. In Kurzform erläuterte Fachbereichsleiter Peter Weisser, weshalb die Verwaltung die Änderung vorschlägt.

Bei einer Finanzprüfung bei der Stadt hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) unter anderem festgestellt, dass die in der aktuell gültigen Erschließungsbeitragssatzung bestehende Sonderregelung für Eckgrundstücke rechtswidrig ist. Im März wurde die Stadt von der GPA aufgefordert, sich an die Mustersatzung des Städtetags zu halten. Stein des Anstoßes für die Ortschaftsräte war, dass durch die neue Satzung Besitzer von Eckgrundstücken ein zweites oder sogar ein drittes Mal zur Kasse gebeten werden, was bisher nicht der Fall war.

AUT-Mitglied Jürgen Kaupp erinnerte an Sitzungen des Ortschaftsrats vor der Sommerpause. Da sei beim Thema Innenentwicklung zugesagt worden, dass Grundstücksbesitzer, die bereits Erschließungsbeiträge bezahlt haben, kein weiteres Mal belangt werden. Wenn die neue Satzung beschlossen werde, komme die Stadt von einer Rechtsunsicherheit in die andere. Er sähe die Pläne der Innenentwicklung in Gefahr, befürchtete er.

Oberbürgermeister Thomas Herzog hielt dagegen, dass die Stadt für den von der GPA erhaltenen Prüfbericht vom Gemeinderat im April heftig gerügt worden sei. Nun wolle sie ihre Hausaufgaben erledigen und höre wieder Vorwürfe. Auch das Regierungspräsidium als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vertrete die Ansicht, dass sich die Stadt an der Mustersatzung des Städtetags orientieren solle. Wie er beim kürzlich stattgefundenen Städtetag festgestellt habe, nutzten 99 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg die Mustersatzung, weil die mehr Rechtssicherheit garantiere. Das die neue Satzung die Innenentwicklung gefährde, müsse aber nicht sein. Es sei überzeugt, dass bei einer Mehrfacherschließung das Grundstück wirtschaftlich im Wert steige, so Herzog.

Das glaube er nicht, widersprach Emil Rode. Eine zweite Erschließungsstraße bringe vielleicht einer Firma einen Vorteil. Einmal bezahlen müsse reichen. Reinhard Günter betonte, es sei nicht die Aufgabe des Ausschusses, einzelnen Personen zu helfen. Es sei wichtig und richtig, wenn die Verwaltung Rechtssicherheit schaffen wolle. Bei Satzungen könne man immer etwas finden, das nicht jedem gerecht werde. Uli Bauknecht sagte, er verstehe die ganze Aufregung nicht. Die Rechtssicherheit sei Augenwischerei. Da die Stadt die Planungshoheit habe, dürfe sie auch die Satzung beschließen, die sie wolle. Claudia Schmid versicherte, sie verstehe beide Seiten. In Waldmössingen sei man bestrebt, die Innenentwicklung voranzutreiben. Die Verwaltung habe großes Interesse, private Grundstücke für das Bauen zu erschließen. Bei einer Satzungsänderung werde es schwierig, an diese Flächen zu kommen, räumte Schmid ein.