Prozess: Landgericht stellt Strafverfahren gegen Hofpächter ein / 420 Euro Geldauflage für Frührentner

Nach reichlich Regen im Frühjahr vergangenen Jahres waren auf einem Hof in Schonach rund 40 Liter Gülle aus einer defekten Dunglage auf eine nahe Wiese gelaufen. Es folgte eine Geldstrafe, das Landgericht Konstanz stellte das Verfahren nun ein.

Schonach (tam). Weil laut Landwirtschaftsamt Gefahr drohte, dass das stinkende Rinnsal durch einen Wassergraben und einen Bach in das Naturfreibad hätte gelangen können, verurteilte das Amtsgericht Villingen den 60-jährigen Hofpächter wegen des "unerlaubten Umgangs mit Abfällen" zu 900 Euro Geldstrafe.

In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Konstanz wurde das Strafverfahren gegen den Mann jetzt gegen eine Geldauflage von 420 Euro eingestellt. Nach einer neuen Beweisaufnahme mussten Anklagevertreter und Gericht feststellen, dass es sich bei dem Vorfall lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat gehandelt hatte.

Der Verurteilte, fast genauso arm wie die Tiere, die er auf dem Gnadenhof als Frührentner versorgt, wäre lieber ganz ungeschoren davongekommen.

Einen Anwalt konnte er sich nicht leisten. So klärte er selbst das Gericht fachkundig über die Konstruktion von Dunglagen im Allgemeinen und die auf dem von ihm gepachteten Hof im Speziellen auf. Auch dass er aus der Pferdehaltung lediglich Trockenmist lagere, erläuterte er. Aber nach tagelangem Regen sei damals eben ein einziges Mal Gülle neben dem Misthaufen vorbeigelaufen. Und zwar auf die Wiese, auf die er den Mist im Herbst ohnehin zum Düngen ausgebracht hätte. Passiert sei aber nichts, das hätten mehrmalige Messungen ergeben. Er habe damals sofort nach der Beanstandung des Landwirtschaftsamts ein großes Loch ausgehoben, welches die Gülle auffangen konnte.

Der Aufforderung, die Dunglage sofort zu reparieren, hätten er und der körperlich schwer eingeschränkte Hofbesitzer zu diesem Zeitpunkt nicht nachkommen können. Nach Gesprächen mit Amtsmitarbeiterinnen schien man sich damals tatsächlich mit einer Grundsanierung im Herbst zufrieden zu geben. Doch offensichtlich kam es in der Behörde zu Unstimmigkeiten. Fakt war, dass dem 60-Jährigen plötzlich ein Strafbefehl ins Haus flatterte. Nach einem Einspruch kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Villingen, die mit der saftigen Geldstrafe endete. Die konnte und wollte der Mann, der mit seiner Familie auf dem Hof drei Pferde, ein Pony, zwei Esel, sieben Ziegen und ein paar Gänse hält, nicht bezahlen. Vor dem Landgericht beteuerte er jetzt, er sei willens und in der Lage, die Sanierung zur der ihm neu gesetzten Frist im Oktober durchzuführen. Er habe auch bereits eine Firma mit den Betonierungsarbeiten beauftragt, die ihm Ratenzahlung gewähre.