Markus Schrieder, Florije Sula, Anita Staiger-Fleig (von links) sowie Altbürgermeister Hans-Georg Schmidt (nicht im Bild) werben für eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde als Anlauf-Unterstützung für das Generationenwohnen am Wald. Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Anteilige Kostendeckung bei Defizit bei "Generationenwohnen am Wald" / Beträge gedeckelt

In der jüngsten Sitzung des Schönwälder Gemeinderats traten Gäste aus St. Georgen und Triberg auf den Plan: Die Betreiber des künftigen Alterswohnsitzes "Generationenwohnen am Wald", die raumschaftliche Sozialstation St. Marien Triberg und die Evangelische Altenhilfe aus St. Georgen.

Schönwald. Beide Einrichtungen haben sich auch finanziell mit recht viel Geld an der künftigen sozialen Einrichtung beteiligt. Schlicht um die Unterstützung durch die Gemeinde während der Anlaufphase und damit um die Reduzierung des unternehmerischen Risikos ging es bei diesem Termin, denn beide Einrichtungen sind als gemeinnützig anzusehen, deutete Bürgermeister Christian Wörpel den Grund des Kommens an.

Markus Schrieder, der mit seiner Personalverantwortlichen Florije Sula gekommen war, machte deutlich, dass die Evangelische Altenhilfe gGmbH eine nicht unerhebliche Pacht für die 30-Betten-Pflegeeinrichtung bezahlen werde. Diese sei auch die einzige unveränderliche Größe, denn wenn das Haus nicht voll belegt sei, könnten alle anderen Kosten reduziert werden, angefangen beim Essen bis hin zur Heizung. Zwar rechne er anhand der vorliegenden Zahlen nicht damit, doch eine gewisse Absicherung brauche er, um dieses Risiko nicht alleine tragen zu müssen.

Dazu legte der Leiter Finanzen der Gemeinde, Harald Hafner, einen Vorschlag vor, der vorsieht, bei einer 50-prozentigen Kostendeckung im ersten Jahr die Hälfte eines möglichen Defizits zu übernehmen, jedoch gedeckelt auf 55 000 Euro. Im zweiten Jahr bei 60 Prozent Deckung wird die Kommune ebenfalls die Hälfte des Abmangels zuschießen, maximal jedoch 45 000 Euro, im dritten Jahr bei 70-prozentiger Auslastung würden maximal 35 000 Euro bezahlt werden.

Die Einrichtung sei der Gemeinde sehr wichtig, auch, um betagte Mitbürger vor Ort versorgen zu können, zeigte auch CDU-Gemeinderat Adalbert Oehler auf. Es sei ein schönes, aber auch notwendiges Projekt. "Wir haben für so manchen Verein höhere Bürgschaften übernommen", erinnerte er.

Klar sei, so Schrieder, dass die Regelung nur dann greife, wenn es zu einem Abmangel komme. Ebenso klar sei, dass Bürger Schönwalds immer den Vorrang vor Bürgern aus der Umgebung haben.

"Man hat mir vorgeworfen, dass sich eine 30-Betten-Einrichtung nicht trägt; das ist sicher nicht ganz falsch, wenn man es als einzige Einrichtung betreibt. Bei uns ist das zunächst mal eines von mehreren Häusern, da kommen synergetische Effekte zum Tragen", betonte er.

Recht auf freie Wahl des Heimplatzes hat Vorrang

Auch Altbürgermeister Hans-Georg Schmidt als Vorsitzender der Sozialstation sowie Geschäftsführerin Anita Staiger-Fleig hatten sich Gedanken gemacht. Zugleich warb er um Fördermitglieder. Für die Tagespflege sei das Risiko nicht ganz so hoch, zumal diese nachgerade ein Trend und von den Pflegekassen gut gefördert sei, dennoch sei es hilfreich, eine Finanzhilfe gerade in der Anlaufphase zu erfahren, bei der vielleicht zunächst mehr Personal benötigt werde.

"Anita Staiger-Fleig hat sich unglaublich engagiert, um das alles möglich zu machen – und das neben dem normalen Tagesgeschäft", lobte Schmidt die Geschäftsführerin der Sozialstation, die sich, wie auch die Altenhilfe mittlerweile als ökumenische Einrichtung versteht.

Für Staiger-Fleig ist die Tagespflege eine raumschaftliche Einrichtung. Bei zu erwartendem Abmangel wird die Gemeinde wie auch bei der Pflege gestaffelt unterstützen mit 5000 Euro im ersten, 3000 im zweiten und 2000 im dritten Jahr, wobei hier ebenfalls 50 Prozent des Abmangels gedeckt werden sollen, die Beträge seien aber gedeckelt.

Auf die Frage, wie das mit Menschen sei, deren Rente mit Pflegeversicherung nicht ausreiche, wusste Schrieder eine Antwort: Nein, diese müssten nicht in billigere Heime ausweichen, hier sieht der Gesetzgeber das Recht auf freie Wahl des Heimplatzes bevorrechtigt.

Nach intensiver Aufklärung zeigte sich der Gemeinderat überzeugt und stimmte vollumfänglich dieser Regelung zu.