20-Jähriger wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt

Von Steffi Stocker

Schömberg/Calw. Den Willen, etwas in seinem Leben und Verhalten zu ändern, vermisste das Jugendschöffengericht in Calw bei einem 20-jährigen Angeklagten. Unter Einbeziehung vorhergegangener Urteile verhängte es deshalb eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung.

Es folgte damit dem Antrag von Staatsanwältin Tatjana Grgic, die zwar das Geständnis des Angeklagten registrierte, gleichwohl aber schädliche Neigungen erkannte. In ihrer Anklage zu Beginn der Verhandlung hatte sie dem jungen Mann fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Sachbeschädigung und Unfallflucht vorgeworfen.

Demnach war dieser Anfang November vergangenen Jahres ohne Führerschein in einem nicht zugelassenen Auto ohne Versicherung und unter Einfluss von Alkohol und Drogen durch Langenbrand gefahren. "Auf dem Skiliftweg fuhr er ungebremst gegen einen Stromverteilerkasten und riss das Spannseil zum Strommasten ab", berichtete Grgic von den Ermittlungen. Im weiteren Verlauf beschädigte der Beschuldigte mit dem Auto ein Straßenschild und stieß gegen einen Betonpfeiler sowie verschob einen Bretterzaun in der Kapfenhardter Straße um rund sechs Meter. "Trotz des angerichteten Schadens ließ er sich vom Vater abholen, der auch den Wagen abschleppte", stellte die Staatsanwältin fest.

Insgesamt entstand ein Sachschaden von mehr als 4200 Euro ohne das Auto. "Ich war leichtsinnig und dachte, ich könne noch fahren", räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. "Sie sind schon mehrfach verurteilt und wieder neu straffällig geworden", hielt der Vorsitzende Richter Marco Laxgang ihm die Eintragungen vor. Immerhin zehn Vorstrafen in den zurückliegenden fünf Jahren, darunter ähnlich gelagerte Sachverhalte wie das aktuelle Verfahren. "Das Potenzial hat sich dabei extrem gesteigert und sie brauchen Hilfe", stellte die Schöffin fest, zumal Auflagen und Angebote vom Angeklagten abgebrochen wurden. Erst zu Beginn des Jahres hat er auch seine Ausbildungsstelle verloren. "Als meine Verlobte die Beziehung beendete, ging alles den Bach runter", sagte der 20-Jährige. Er sei vielfach aus sozialen Bezügen herausgerissen und schon früh hin- und hergeschoben worden, stellte Holger Frietsch von der Jugendgerichtshilfe fest. "Ob eine Haftstrafe pädagogisch wirkt, ist fraglich, ich bin mit meinem Latein am Ende", konstatierte er zu der Entwicklung des Beschuldigten, der unter Umständen im Gefängnis die notwendige Struktur und Halt fände. Verteidiger Rainer Reichle plädierte dafür, dem 20-Jährigen eine Chance einzuräumen. "Er ist Wiederholungstäter, das wollen wir nicht schönreden, aber man könnte im Rahmen von Auflagen ein enges Gerüst für eine strikte und strenge Struktur anlegen, damit er am unterbrochenen Weg anknüpfen kann", verwies Reichle auf laufende Bewerbungen. "Das enge Korsett hatten sie bereits und es hat nichts genutzt", stellte Laxgang in der Urteilsbegründung fest, dass es am Veränderungswillen des Angeklagten liege.

Das Schöffengericht verhängte darüber hinaus eine isolierte Sperre für einen Führerschein für den Zeitraum eines Jahres.