Friedhof: Urnenrasengräber möglich / Änderung bei Ruhezeit

Schömberg (bv). Geändert hat der Schömberger Gemeinderat die Friedhofssatzung. So werden Urnenrasengräber eingeführt.

Die Gebühr für die Überlassung eines solchen Grabs wurde auf 1700 Euro, die Grabherstellung auf 197 Euro festgelegt. Die Ruhezeiten von Urnen betragen generell 15 Jahre, diejenge für Kindergräber 20 Jahre.

Der Vorschlag aus den Reihen des Schörzinger Ortschaftsrats, bei den Grabgebühren einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent anzupeilen, sei schlecht machbar, betonte Bürgermeister Karl-Josef Sprenger. Er sagte zu, 2016 Kalkulationen mit Kostendeckungsgraden von 60 und 75 Prozent vorlegen zu wollen. Derzeit erreiche man rund 50 Prozent.

Werde eine Verlängerung der Ruhezeit gewünscht, werde man dies prüfen: "Wir haben generell nichts dagegen", sagte er auf Nachfrage von Kirstin Kipp. Allerdings sei es eher so, dass das Abräumen der Gräber vor Ende der Ruhezeit gewünscht werde.

Edwin Nagel hingegen hielt die Gebühr für ein Rasenurnengrab im Verhältnis zu anderen Grabformen für viel zu teuer. "Klar, der Bauhof muss die Fläche mähen. Aber das muss er auch, wenn noch kein Grab angelegt ist." Sprenger entgegnete, beim Pflegeaufwand des Bauhofs handele sich um "echte Kosten". Bei den anderen Grabformen stelle sich dies anders dar.