In Sachen Windpark auf der Langenbrander Höhe sieht die Kommunalaufsicht des

In Sachen Windpark auf der Langenbrander Höhe sieht die Kommunalaufsicht des Landratsamtes keine Verzögerungstaktik der Gemeinde.

Schömberg (wk). Die Bürgerinitiative Pro Windkraft Schömberg hatte eine Beschwerde gegen die Gemeinde Schömberg bei der Kommunalaufsicht eingereicht (wir berichteten). Wilfried Rühle, Leiter der Abteilung Kommunalaufsicht und Revision, teilte auf Anfrage mit, dass die Gemeinde erst den Flächennutzungsplan für die Langenbrander Höhe ausweisen wolle. Diesen lasse die Kommune erst noch juristisch überprüfen. Deshalb sei es folgerichtig, dass die Gemeinde nicht vor der Verabschiedung dieses Planes einen Gestattungsvertrag mit dem Projektierer BayWa abschließen wolle, so Rühle.