Sorgt für großen Unmut: die Werbetafel an der B 27 in Schömberg. Foto: Maier

Stadtverwaltung und Gemeinderat lehnen Anlage ab. Landratsamt winkt Zankapfel dennoch durch.

Schömberg - Für einigen Ärger bei den Schömbergern sorgt die riesige Werbetafel direkt an der B 27. Anlieger und Bürger sind empört darüber, dass so "ein Schandfleck" genehmigt wird, obwohl die Stadt selbst die Anlage mit allen Mitteln verhindern wollte.

"Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat haben die Werbeanlage abgelehnt", sagt die Leiterin des Bauverwaltungsamts, Sabine Neumann. Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde habe die Werbetafel trotzdem genehmigt.

Auch der Widerspruch der Stadt gegen diese Entscheidung sei erfolglos geblieben. Letztlich wurde die Werbefläche, die nun direkt am Gehweg neben der Bundesstraße aufgestellt wurde, vom Regierungspräsidium und Landratsamt als genehmigungsfähig eingestuft.

Die Stadt Schömberg hingegen hatte gemäß ihrer Werbeanlagensatzung das Bauwerk mit der Begründung abgelehnt, dass die Werbetafel einer auswärtigen Firma, auf der für einige Großunternehmen geworben wird, die ebenfalls nicht in der Stadt ansässig sind, zu groß sei, nicht an diesen Standort gehöre und daher nicht genehmigt werden könne.

Auch argumentierten Stadt und Gemeinderat, dass die Tafel nicht ins Ortsbild passe, dieses verschandele, und eine Verkehrsgefährdung darstelle, weil die Fahrer auf der Bundesstraße abgelenkt würden.

Genehmigung Anfang Mai erteilt

Das Landratsamt teilte auf Nachfrage unserer Zeitung mit, dass die Baugenehmigung zur Errichtung der doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel Anfang Mai 2017 erteilt worden sei.

Für das Baugrundstück gebe es keinen Bebauungsplan. Es liege im unbeplanten Innenbereich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Die Quartiernutzung entspreche dem eines Mischgebiets. Demnach seien " sonstige Gewerbetriebe ausdrücklich zulässig".

Zwar stelle die Werbetafel keinen Betrieb im eigentlichen Sinne dar, "die Werbetafel ist aber eine eigenständige Hauptnutzung in Form einer nicht störenden gewerblichen Nutzung". Auch füge sich die Werbetafel in die Umgebung ein.

Da alle anzuhörenden Fachbehörden dem Vorhaben unter Festsetzung von Nebenbestimmungen zugestimmt hätten und diesem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstünden, "war das rechtswidrig versagte Einvernehmen der Gemeinde Schömberg durch die Baurechtsbehörde zu ersetzen und dem Bauherrn die Baugenehmigung zu erteilen", heißt es im Landratsamt.