Rechtsradikale Äußerungen und Schlägerei: Drei junge Männer verurteilt. Antiaggressionskurs.

Hechingen/ Schömberg -  Harmloser Trinkspruch oder Nazi-Parole? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstag das Amtsgericht Hechingen. Angeklagt waren vier junge Männer im Alter von 21, 23, 29 und 18 Jahren, die durch rechtsradikale Äußerungen aufgefallen waren.

Dem Quartett wurde zudem vorgeworfen, im Oktober 2010 in einer Gaststätte in Schömberg eine Schlägerei vom Zaun gebrochen zu haben, bei der mehrere Personen zum Teil erheblich verletzt wurden.

Der 21-Jährige soll in angetrunkenem Zustand mit "Heil-Hitler-Rufen" und dem Hitler-Gruß auf sich aufmerksam gemacht haben. Vor Gericht bestritt er das aber und sprach lediglich von einem harmlosen "Trinkspruch". Auch seine mitangeklagten Begleiter gaben an, nichts von entsprechenden Parolen mitbekommen zu haben.

Mehrere Personen, die als Zeugen geladen waren, stellten die Sache jedoch anders dar. "Ich sah kurz den Hitler-Gruß", erzählte ein 35-Jähriger Service-Mitarbeiter der Gaststätte. Seine Aussagen bestätigte ein 22-Jähriger Gast, dem die Gruppe auch durch ihre Kleidung aufgefallen war. "Sie trugen Shirts, die man der rechten Szene zuordnet", erzählte er.

Spürbarer Stress in einer Auseinandersetzung ausgeartet

Der Beschäftigte der Gaststätte sagte, am Tisch der Angeklagten habe eine "aggressive" Stimmung geherrscht. Später sei der spürbare Stress dann in eine Auseinandersetzung ausgeartet. Der 21-jährige Angeklagte habe "mit Absicht" ein Weizenbier-Glas gegen die Wand geschlagen und zerbrochen – wohl, "um eine Waffe" griffbereit zu haben, mutmaßte der Zeuge.

Auch diesen Vorwurf bestritt der junge Mann. "Ich bin ausgerutscht, deshalb ist das Glas zu Bruch gegangen", beteuerte der 21-Jährige, der mit seinen Freunden im Lauf des Abends die Lokalität gewechselt und sich später in einem Jugendclub aufgehalten hatte.

Er gab vor Gericht an, er sei dort in eine Auseinandersetzung verwickelt worden, ohne die Absicht gehabt zu haben, zu "schlägern". "Ich habe lediglich einen Gast zur Rede gestellt, der etwas von meiner Freundin wollte. Plötzlich kamen zwei andere Personen und versetzten mir einen Faustschlag ins Gesicht. Meine Freunde kamen mir dann gleich zu Hilfe", behauptete der 21-Jährige.

Auch in diesem Fall wichen die Zeugenaussagen erheblich von den Angaben der Angeklagten ab. Mehrere Personen gaben übereinstimmend an, dass es der 21-Jährige gewesen sei, der den Streit vom Zaun gebrochen hatte.

"Er hat uns grundlos angepöbelt, von seiner Freundin war keine Rede", erklärte ein 22-Jähriger, dessen Bruder im Zuge des Streits einen Nasenbeinbruch erlitten hatte. Der Schlag sei dem Bruder von einem jungen Mann mit "Tarnhose" versetzt worden – ein Kleidungsstück, das der 18-Jährige an diesem Abend getragen hatte.

Schwere Vorwürfe erhob auch ein 20-jähriger Mann, der angab, dass er noch mit Schuhtritten gegen den Kopf traktiert worden sei, als er schon hilflos am Boden lag.

Sowohl die Staatsanwältin als auch das Gericht zeigten sich am Ende überzeugt, dass sich die aggressive Stimmung "wie eine rote Linie" durch den Abend gezogen hatte und dass es der 21-Jährige gewesen war, der den Streit angefangen hatte. Während das Verfahren gegen den 23-Jährigen eingestellt wurde, wurde der 21-Jährige, der laut Gericht auch durch rechtsradikale Parolen aufgefallen war, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Der 29-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und muss 500 Euro bezahlen, der 18-Jährige muss 700 Euro bezahlen und einen Antiaggressionskurs absolvieren.