Sieben Fledermausarten nachgewiesen / Ja zu Waldumwandlung

Schömberg (bv). Schritt für Schritt kommt das Planverfahren in Sachen Feriendorf am Vorsee voran. Der Gemeinderat Schömberg hat in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen.

Das Büro Iton erstellt den Bebauungsplan, die artenschutzrechtliche Überprüfung des Areals ist abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass artenschutzrechtliche Belange "kein Hindernis für den Bebauungsplan darstellen" und auch "keine Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz eintreten, sofern die baubedingten Eingriffe zu einem naturverträglichen Zeitpunkt stattfinden". Wie das Bauverwaltungsamt dazu mitteilte, "ist dies sehr erfreulich und bedeutet einen großen Schritt vorwärts im Verfahren".

Bürgermeister Karl-Josef Sprenger teilte weiter mit, dass bereits Gespräche mit der Forstverwaltung und dem Landwirtschaftsamt wegen der Waldumwandlung beziehungsweise dem forstlichen Ausgleich stattgefunden haben. Dabei sein Einigkeit darüber erzielt worden, dass die Waldumwandlungsgenehmigung in Aussicht gestellt werde – jeweils Zug um Zug mit den einzelnen Projekten. Als Aufforstungsfläche ist ein zurzeit landwirtschaftlich genutztes städtisches Grundstück im Gewann Bergreute vorgesehen. Das Landwirtschaftsamt hat dazu bereits seine Zustimmung erteilt.

Wie berichtet, will ein Schömberger Gastronom innerhalb des Sondergebiets Feriendorf am Vorsee ein Gästehaus errichten. Die Stadt hält sich Erweiterungsflächen zum Bau von Ferienhäusern frei.

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung sind sieben Fledermausarten in dem Gebiet nachgewiesen worden wie Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus oder Kleiner Abendsegler, die national streng geschützt sind. Aktivitätsschwerpunkte waren am Waldsaum und an der Ufervegetation des Stausees zu beobachten. Mehr als 90 Prozent aller verzeichneten Fledermausrufe gingen auf die Zwergfledermaus zurück; die anderen Arten seien nur sporadisch aufgetreten, heißt es in dem Gutachten. Die Wasserfledermaus sei lediglich über der Wasseroberfläche registriert worden, nicht hingegen im Plangebiet.

Fazit: Im Planbereich liegen Hinweise auf ein Fledermausquartier nicht vor. Weil auch weite Teile des Waldsaums erhalten bleiben, der von der Zwergfledermaus und einigen Rauhautfledermäusen als Jagdgebiet genutzt wird, würden auch keine Störungen eintreten, die den "Erhaltungszustand" der lokalen Fledermauspopulationen verschlechtern. Auch seien keine Hinweise auf ein Wochenstubenquartier oder eine Ruhestätte gefunden worden.

Weiter sind im Quartier 30 Vogelarten – von der Amsel bis zum Zilpzalp – nachgewiesen, die aber alle noch weit verbreitet und im Bestand nicht gefährdet sind, heißt es. Keine Hinweise wurden in Hinsicht auf das Vorkommen der Haselmaus, streng geschützter Tagfalter und Amphibien gefunden.