Das Amtsgericht Calw sprach einen 46-jährigen Frührenter frei.(Symbolfoto) Foto: Hölle

46-jähriger Frührentner freigesprochen. Körperverletzung nicht nachweisbar.

Schömberg/Calw - Im Zweifel für den Angeklagten lautet ein Rechtsgrundsatz, der jetzt die Richterin zum Freispruch veranlasste.

Einspruch erhoben

Angeklagt war ein 46-jähriger Frührentner, der im Mehrfamilienhaus, in dem eine Freundin wohnte, eine Nachbarin und deren Schwester verletzt haben soll. Zwei Fälle von Körperverletzung hatte die Staatsanwältin dem Mann vorgehalten. Laut Anklage des Calwer Amtsgerichtes soll er im September vergangenen Jahres erst die Nachbarin gegen ein Schuhregal und die Wand im Hausflur geschlagen haben und im Anschluss die einschreitende Schwester an den Haaren bis auf die Wiese vor dem Haus geschleift haben. Gegen den Strafbefehl hatte der Beschuldigte Einspruch erhoben, sodass das Gericht den Vorfall verhandelte.

Mit einer Litanei an Vorfällen schon in den Monaten zuvor startete der Angeklagte seine Stellungnahme. "Die sind von Bedeutung, um zu verstehen, wie es dazu kam, ich habe sie nicht geschlagen und die Jüngere hat sich die Haare selbst gerauft", erklärte er. Ganz anders hatten indes die beiden Frauen das Geschehen in Erinnerung. Vor allem die Nachbarin sprach von ihrer Angst vor dem Mann und brach schließlich während der Aussage in Tränen aus. Sowohl sie, als auch ihre Schwester äußerten, in psychologischer Behandlung wegen des Vorfalls zu sein. Allerdings stellte der Verteidiger die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage. In der Urteilsbegründung verwies die Richterin letztlich auf bestehende Zweifel und zog nach der Verhandlung das Fazit, dass die Wahrheit nicht klar erkennbar war.