Schiltach will auch Wohnnutzung zulassen / Grenzwerte für Lärm

Schiltach (jf). Viel Zeit verschlang der Tagesordnungspunkt zum Bebauungsplan "Vor Leubach" in der Sitzung des Gemeinderats Schiltach.

Nicht oft dauert eine Gemeinderatssitzung im Städtchen so viele Stunden. Architekt Gebhard Gfrörer aus Empfingen erläuterte der Runde den neuen Planentwurf in aller Ausführlichkeit am Großbildschirm des Sitzungssaals. Alle eingegangenen Anregungen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und zwei Privatleuten wurden im Detail vorgestellt, erläutert und diskutiert. Schließlich stimmte der Rat dem geänderten Planentwurf zu: Der ursprüngliche Entwurf sah nur ein Gewerbegebiet vor, der neue Entwurf ein eingeschränktes Gewerbegebiet und Mischgebiet, in dem auch Wohnnutzung möglich ist. Weitere wichtige Festlegungen: Das Gewerbe darf nicht mehr 60 Dezibel am Tag und nicht mehr als 40 Dezibel nachts an Lärmemissionen erzeugen. Die Gesamthöhe der Gebäude darf höchstens neun, die Traufhöhe sechs Meter betragen. Die Dachformen sind frei, Solaranlagen gewünscht. Und schließlich soll im unteren Bereich des Baugebietes noch ein Fuß- und Radweg gebaut werden. "Der Straßenverlauf muss aber der dort verlegten Großwasserleitung folgen", so Gfrörer. Der vom Gemeinderat gebilligte geänderte Planentwurf liegt im Rathaus zur Einsicht für die Bürger aus.