SozialgerichtNachforderungen der Krankenkasse sind Versichertem zu hoch

Von Leo Stellfeldt

Schiltach. Ein Gewerbetreibender aus dem Raum Schiltach hatte es nicht so eilig mit seinen Steuererklärungen. Finanzamt und Krankenkasse mahnten. Jetzt klagte er vor dem Sozialgericht, weil die Krankenkasse saftige Beiträge von ihm nachforderte.

Zum Hintergrund: Wer als Selbstständiger über die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge von über 4125 Euro monatlich verdient, ist verpflichtet, der Krankenkasse sofort nach Erhalt seinen Steuerbescheid zuzusenden. Ansonsten setzt die Krankenkasse aufgrund früherer Zahlen die Beiträge fest – auch dann, wenn man derzeit weniger verdient.

Neuesten Bescheidzügig vorlegen

Und zwar solange, bis ein neuer Steuerbescheid vorliegt. Wer die neuesten Steuerbescheid nicht gleich der Krankenkasse vorlegt, läuft Gefahr, zu hohe Beiträge zahlen zu müssen. So erging es jüngst einen Selbstständigen aus der Region. Er hatte es nicht eilig, seine Steuererklärung zu erstellen und den Steuerbescheid der Krankenkasse vorzulegen.

Jetzt plötzlich, als er vier Bescheide für vier Jahre auf einmal der Krankenkasse einreichte mit der Aufforderung eine bestimmte Summe nachzuzahlen, wurde er hellhörig. Er zahlte in Raten seine Schuld ab.

Beim Sozialgericht klagte er und brachte auch gleich seinen Steuerberater mit. Der Steuerberater argumentierte, dass andere Krankenkassen ihre Selbstständigen jedes Jahr anschreiben würden, damit sie ihre Einkommensverhältnisse zeitgerecht darlegten. Um die Sache zu Ende zu bringen, schlug das Gericht einen Vergleich vor.

Die Hälfte vom Restbetrag

Vom Restbetrag der teilweise getilgten Schuld zahlt der Kläger die Hälfte. Dann ist die Restschuld beglichen. Dies akzeptierten beide Parteien.