Die Dachlandschaft der Schiltacher Altstadt soll nach dem Willen des Gemeinderates unverändert bleiben. Foto: Rombach Foto: Schwarzwälder-Bote

Denkmalschutz hat sich in Schiltach bewährt / Gemeinderat will keine Änderung und von Fall zu Fall entscheiden

Schiltach (r). Der Schiltacher Gemeinderat befasste sich eingehend mit den örtlichen Bauvorschriften in der denkmalgeschützten Altstadt und mit der Frage, ob Änderungen angebracht seien.

Eine Stadträtin brachte die Mehrheitsmeinung am Ende der Diskussion auf den Punkt: "Keine Änderung vornehmen, aber im Einzelfall entscheiden". Dieser Meinung schloss sich auch der Vertreter des Referats "Denkmalpflege" des Regierungspräsidiums Freiburg, Erik Roth, an. Er nannte die Schiltacher Fachwerk-Altstadt ein kostbares Juwel und bedeutsames Kapital.

Der städtische Sachbearbeiter Achim Hoffmann hatte dem Rat in einem eingehenden Referat Inhalt, Bedeutung und Folgen der örtlichen Bauvorschriften aufgezeigt, ergänzt durch Ausführungen von Bürgermeister Thomas Haas. Die Präambel der örtlichen Bauvorschriften, so stellten sie fest, weise mit dem Eingangssatz darauf hin, dass die Altstadt von Schiltach eines der seltenen Beispiele einer dem Wesen nach noch erhaltenen mittelalterlichen Fachwerkstadt sei.

Der vor 40 Jahren gefasste Gemeinderats-Beschluss, die Altstadt unter Denkmalschutz zu stellen, sei ein wesentlicher und mutiger Schritt gewesen. Die heutige Generation ernte die Früchte jahrzehntelanger Bemühungen um die Altstadt. Der Marktplatz und die Altstadt seien in vielen Kulturführern enthalten. Dies sei sicher mit die Grundlage für die laufend wachsende Anzahl von Touristen.

Der Denkmalschutz und damit auch die örtlichen Bauvorschriften seien allerdings eine Gratwanderung zwischen dem Erhalt des Ensembles und seiner Einzelkulturdenkmale einerseits und dem Aufwand für den Erhalt und die Bewohnbarkeit der Gebäude andererseits.

Bereits vor 13 Jahren hätten Gemeinderat und Denkmalschutzbehörde bestehenden Bedürfnissen durch Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Solaranlagen und Dacheinschnitte, wenn sie nicht von der Straße einsehbar seien, Rechnung getragen. Bürgermeister und Sachbearbeiter bestätigten, dass es bei der Umsetzung der örtlichen Bauvorschriften bis jetzt noch keine größeren Probleme gegeben habe. Eingehend erläutert wurden die Fördermöglichkeiten für die Eigentümer bei Maßnahmen in der Altstadt. Außerdem: "Schiltach ist eine der wenigen Kommunen, die nicht nur örtliche Bauvorschriften erlassen hat, sondern die Eigentümer über ein städtisches Förderprogramm finanziell unterstützt". Die Stadt Schiltach berate zu allen Fragen im Blick auf beabsichtigte Maßnahmen in der Altstadt.

Erik Roth appellierte an Interessierte, diese Beratung durch die Stadt und die Denkmalschutzbehörden in Anspruch zu nehmen. Angesprochen und diskutiert wurden in der Ratssitzung mögliche Vorschriftenänderungen in Bezug auf Solar- und Photovoltaikanlagen, Dachfenster oder Verglasung von Dächern, Satellitenanlagen, Kniestöcke, Außendämmung, Material bei Fenstern, Farbvorgaben, Kontrast zwischen Neu und Alt sowie Entnahme einzelner Gebäude aus dem geschützten Ensemble.

Roth vertrat die Ansicht, dass bei Neubauten kein historisierender Baustil gewählt werden sollte. Es sei jedoch auch mit einem modernen, sich klar abhebenden Gebäude durchaus möglich wesentliche Merkmale der Altstadtbebauung aufzunehmen.

Schließlich beschloss der Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung, die örtlichen Bauvorschriften nicht zu verändern, da sie sich bewährt hätten. Jedoch sollen sinnvolle Abweichungen in Einzelentscheidungen weiterhin möglich sein.