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Stadt Schiltach steigt in die Doppik ein

Keiner will es, aber alle müssen wollen: Bis 2020 müssen Kommunen in Baden-Württemberg ihren Haushalt auf die "Kommunale Doppik" umstellen.

Schiltach. Die Stadt Schiltach werde schon den nächsten Haushalt in der vom Land geforderten Form erstellen, kündigte Kämmerer Herbert Seckinger im Gemeinderat an. Für die "Flächen deckende Eröffnungsbilanz" im neuen Haushaltsrecht müsse zuvor über Wahlrechte und Vereinfachungsregeln entschieden werden.

Pauschalwerte

Bei der vollständigen Erfassung "beweglicher und immaterieller Vermögensgegenstände" könne man auf die Listung von Gegenständen verzichten, die vor mehr als sechs Jahren angeschafft wurden.

Solche älteren Gegenstände seien meist ganz oder teilweise abgeschrieben und ihre Bewertung hätte keine signifikante Auswirkung auf die Rechnungsergebnisse.

Frühere Investitionszuschüsse für Vereine oder Kindergarten müssten nicht bilanziert werden. Bei den Vereinfachungsregeln können für die Bewertung des Anlagevermögens von Straßen, Wegen, Plätzen und Wald vorgegebene Pauschalwerte angesetzt werden. Bewegliche Vermögensgegenstände, jeweils unter einem Wert von 410 Euro müssen nicht erfasst werden. Dieser Wert könnte noch auf 800 Euro erhöht werden, stellte der Kämmerer in Aussicht.

Die bisher üblichen Regelungen für Abschreibungen bei Schulen, Feuerwehr und Verwaltung bleiben gültig. Der Gemeinderat stimmte der Anwendung von Wahlrechten und Vereinfachungsregeln einstimmig zu.

Durch die Doppik werde der Haushaltsplan nicht "aussagekräftiger", bezweifelte Bürgermeister Thomas Haas den Sinn für den hohen Aufwand für das neue Haushaltsrecht.