Landratsamt lehnt zwei Erweiterungs-Bauvoranfragen von Handwerksbetrieben aus Lärmschutzgründen ab

Schenkenzell (lh). Wenn Gewerbe- und Handwerksbetriebe erweitern wollen, ist das im Prinzip für die Kommunen eine gute Nachricht. Meist werden dabei neue Arbeitsplätze geschaffen und der Bestand gesichert. Allerdings können solche Bauanträge von expandierenden Firmen dann zum Problem werden, wenn sie in einem so genannten Mischgebiet angesiedelt sind.

Davon hat zum Beispiel die Gemeinde Schenkenzell einige. In diesen sind laut Bürgermeister Thomas Schenk neben Wohngebäuden auch Gewerbebetriebe erlaubt, "wenn diese nicht stark störend arbeiten". Zum Beispiel eine Schreinerei oder Blechnerei.

Obwohl Handwerk und Wohnen seit über 100 Jahren zusammen gehören, habe das Landratsamt vor Kurzem zwei Bauvoranfragen aus Schenkenzell ablehnend beschieden, weil das Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Fachbehörde die Ansicht vertreten habe, eine Schreinerei sei typisch laut und wenn solche Firmen erweitern wollten, müssten sie aus dem Mischgebiet ausziehen. Er kenne einen Fall aus einer anderen Gemeinde, bei dem Anwohner gegen eine Betriebserweiterung geklagt und Recht bekommen hätten, verriet Schenk.

Gemeinderat Thomas Finkbeiner wollte vom Bürgermeister wissen, welche Möglichkeiten eine Kommune hier noch habe. Schließlich hinge von einer Betriebserweiterung die Existenz eines Unternehmens ab.

Kommune sucht Rat beim Gemeindetag

Auch sei eine Nachfolgeregelung schwierig, wenn nicht erweitert werden könne, gab Finkbeiner zu bedenken. Abhilfe könne nur geschaffen werden, so Schenk, wenn der Gesetzgeber genau regle, was in einem Mischgebiet möglich sei.

Dazu müsse bei den politischen Abgeordneten vorgesprochen und das Problem plausibel dargestellt werden. Er werde auch an den Gemeindetag herantreten, ob andere Kommunen das gleiche Problem hätten, versprach der Rathauschef.