Der Prozess gegen zwei 37 und 34 Jahre alten Männer wegen einer fast tödlich endenden Prügelattacke auf einen jungen Mann wird vor dem Landgericht Rottweil noch länger fortgesetzt. Foto: Nädele

Prozess wegen versuchten Mordes dauert vermutlich bis Januar. Jüngerer Kumpan dem Rausch verfallen.

Tuttlingen/Rottweil - Der Prozess wegen versuchten Mordes zur für das damals 21-jährige Opfer fast tödlich endenden Prügelattacke am 19. Dezember 2015 am Zentralbahnhof in Tuttlingen dauert vermutlich noch bis Mitte Januar.

Vor allem zur Persönlichkeit des älteren der beiden 37 und 34 Jahre alten Angeklagten sieht das Gericht noch größeren Aufklärungsbedarf. Dass vor allem der 37-jährige viele Erscheinungsmerkmale einer psychopathischen Persönlichkeit aufweist, betonte am Dienstag ein Sachverständiger. Aber auch für seinen jüngeren rumänischen Landsmann könnte bei der jetzt wohl erst für Mitte Januar zu erwartenden Urteilsfindung aufgrund seiner psychischen Struktur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommen. Möglicherweise sind deshalb Unterbringungen in der Psychiatrie oder/und in Erziehungsanstalten angesagt.

Prozess wegen versuchten Mordes findet überraschend längere Fortsetzung

Bis es so weit ist, will sich die erste Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil unter dem Vorsitz von Karl-Heinz Münzer insbesondere mit Blick auf die kriminelle Karriere des 37-Jährigen in seiner Heimat Rumänien ein umfassendes Bild verschaffen. Aber auch der Ausraster des Angeklagten im Oktober 2015, als er mit einem Samurai-Schwert das Fenster eines Tuttlinger Cafés kaputtschlug, soll näher beleuchtet werden, wie es unter anderem in der Begründung der am Mittwoch von Münzer anberaumten Prozessverlängerung um sieben Verhandlungstage vom 8. November bis zum 17. Januar heißt.

Bereits 1998 war der Mann ohne Beruf in dem osteuropäischen Land wegen Diebstahls zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verdonnert worden. Danach fiel er durch verschiedene Gewaltexzesse auf. Durch die Taten wanderte er nicht nur mehrfach in den Knast, sondern verwirkte sich dadurch auch das Wahlrecht in Rumänien.

Wenn der Gutachter den Verdacht äußert, bei dem 37-Jährigen handle es sich um einen Psychopathen, dann stützt er sich bei dieser Feststellung auf einen Test, der seine Persönlichkeit deutlich in eine solche Kategorie einstufe. Der Mann sei wohl auch von einem starken Minderwertigkeitsgefühl getrieben. Das könne auch davon herrühren, dass er "als Zigeuner diskriminiert wurde".

Dem 34-jährigen Angeklagten bescheinigt der psychiatrische Gutachter eine große Abhängigkeit von Alkohol und anderen Rauschmitteln wie Kokain und Speed. Auch zur Tatzeit sei er stark alkoholisiert gewesen.