Am Landgericht Rottweil konnte 2016 trotz etlicher größerer Strafprozesse die Zahl der zu bearbeitenden Verfahren reduziert werden. Foto: Nädele

Im Bezirk Rottweil können dringend Tatverdächtige nicht damit rechnen, wegen zu langer U-Haft entlassen zu werden.

Kreis Rottweil - Die Anzahl der erledigten Verfahren übersteigt beim Landgericht Rottweil mittlerweile die Anzahl der Neueingänge. Besonders bemerkenswert bei der Bilanz 2016: Dringend Tatverdächtige mussten nicht – wie teilweise andernorts – wegen zu langer Untersuchungshaft wieder in die Freiheit entlassen werden.

Die Personalausstattung im richterlichen Bereich hat sich stabilisiert. Während im Jahr 2015 rechnerisch im Richterbereich noch 1,7 Arbeitskraftanteile (AKA) fehlten und damit die durchschnittliche Personaldeckung im richterlichen Bereich 89 Prozent betrug, ist die Personaldeckung im Jahr 2016 auf 93 Prozent angestiegen. Es fehlen rechnerisch über das Gesamtjahr verteilt (nur) noch 1,04 Arbeitskraftanteile. Viel entscheidender als die kumulierten Jahreszahlen sei aber, dass mit der von Justizminister Guido Wolf erwirkten Verstärkung des Personals, die am 16. September 2016 zuging, erstmals im 4. Quartal 2016 eine volle Personaldeckung vorgelegen habe. So dürfte sich die rechnerische Personaldeckung im Jahr 2017 weiter verbessern, wird in der Führungsetage des Landgerichts konstatiert.

Zum Landgerichtsbezirk Rottweil gehören neben dem Landgericht die Amtsgerichte Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen sowie – noch bis Januar – 2018 19 Bezirksnotariate. Im Bezirk sind 44 Richterinnen und Richter (2016: 42) mit insgesamt 39,2 Arbeitskraftanteilen (AKA) (2016: 37,35) tätig, davon am Landgericht 17 Richterinnen und Richter (2016: 15) mit 15,5 AKA (2016: 13,75).

Im Jahr 2016 gab es einige personelle Veränderungen am Landgericht in Rottweil. So wurde Richter Robin Schray, der der Strafabteilung zugewiesen war, Pressesprecher am Ministerium der Justiz und für Europa. Für ihn wurde Richterin Desirée Dorfner begrüßt. Weiter wurde die Strafabteilung durch Richter Lukas Bleier verstärkt. Nach seiner Abordnung zum Oberlandesgericht Stuttgart kehrte Richter am Landgericht Rainer Frank in den Bezirk zurück. Er hat mit 0,5 AKA das Insolvenzgericht am Amtsgericht Rottweil übernommen. Des weiteren wirkt er als Referent für die Freiwillige Gerichtsbarkeit und zeichnet hier insbesondere weiter für die Notare verantwortlich. Richterin am Landgericht Marlies Steffani-Göke wechselte nach Jahren am Landgericht ans Amtsgericht Rottweil. Von dort ist Richterin Antje Böhler zum Amtsgericht gestoßen.

Auch im Bezirk gab es personelle Veränderungen, insbesondere in den Behördenleitungen. Direktor am Amtsgericht Freudenstadt, Axel Benz, und Direktor am Amtsgericht Spaichingen, Herbert Thoma, wurden in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Neu begrüßen durfte man dafür am Amtsgericht Freudenstadt Michael Groß und am Amtsgericht Spaichingen Beate Philipp. Beide wechselten von der Staatsanwaltschaft Rottweil in die Führungspositionen. Der Direktor des Amtsgerichts Horb, Christian Ketterer, wurde zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und wechselte nach Stuttgart. In dessen Fußstapfen trat Albrecht Trick, der zuvor ständiger Stellvertreter des Direktors des Amtsgerichts Albstadt war. Der Direktor des Amtsgerichts Oberndorf, Werner Grolig, wechselte an das Amtsgericht Böblingen. Die derzeit vakante Direktorenstelle in Oberndorf übernimmt zum 1. April Vorsitzender Richter am Landgericht Rottweil, Wolfgang Heuer.

Personalverstärkung: Da geht ein Dank auch an Justizminister Wolf

Im Jahr 2016 gingen beim Landgericht Rottweil insgesamt 1073 erstinstanzliche Zivilsachen ein (2015: 1.125). 1.089 Verfahren konnten erledigt werden. Jeder Zivilrichter hat damit durchschnittlich im Jahr 150 Verfahren bearbeitet. Besonders erfreulich ist, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer von 7,9 Monaten (2015) auf 7,1 Monaten zurückgegangen ist.

Bei Zivilsachen steht der Versuch, die Verfahren gütlich zu erledigen, im Vordergrund. Deshalb wurden im letzten Jahr 240 Verfahren durch streitiges Urteil, aber 388 Verfahren durch Vergleich erledigt. Bei den zweitinstanzlichen Zivilsachen sind im Jahr 2016 insgesamt 362 Eingänge zu verzeichnen gewesen (115 Berufungsverfahren und 247 Beschwerdeverfahren). Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Berufungsverfahren ist noch einmal zurückgegangen und liegt jetzt bei 4,5 Monaten (2015: 4,7) und damit weit unterhalb des Vergleichswertes im Bezirk des Oberlandesgerichts.

Bei den erstinstanzlichen Strafkammern des Landgerichts gingen im Jahr 2015 39 neue Verfahren ein, davon neun bei der 1. Schwurgerichtskammer, 23 bei der 1. Großen Strafkammer und sieben bei der 1. Großen Jugendkammer. Damit hatten die Strafkammern in allen Bereichen gegenüber dem Vorjahr mit Zuwächsen zu kämpfen (2015: sieben Schwurgerichtsverfahren, 22 Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer und 5 vor der 1. Großen Jugendkammer).

Bei den erstinstanzlichen Verfahren handelte es sich überwiegend um Haftsachen, die zeitnah zu verhandeln sind.

Beim Landgericht Rottweil sei es gelungen, durch die Beibehaltung der Personalumschichtungen vom Zivilbereich in den Strafbereich aber auch durch die Neuzuweisung der vom Justizministerium zusätzlich zur Verfügung gestellten Personalstelle in den Strafbereich, die bei einigen anderen Landgerichten in Baden-Württemberg eingetretene Situation zu vermeiden, dass wegen unverhältnismäßig langer Andauer der Untersuchungshaft dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil eine zeitnahe mündliche Verhandlung wegen Personalengpässen nicht möglich war und das, obwohl namhafte erstinstanzliche Verfahren von erheblichem Umfang verhandelt worden sind.

Bei den kleinen Strafkammern wurden auf die Berufungen der Angeklagten – sowie in einzelnen Fällen der Staatsanwaltschaft – 88 Strafurteile der Strafrichter beziehungsweise Schöffengerichte der Amtsgerichte Rottweil, Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Spaichingen und Tuttlingen überprüft. Das sind 27 mehr als im Jahr 2015. Bei der 3. Großen Strafkammer (Beschwerdekammer) gingen im Jahr 2016 insgesamt 72 (2015: 61) Beschwerden ein. In der Strafvollstreckungskammer waren im Jahr 2016 53 Verfahren zu bearbeiten sowie sämtliche offenen Bewährungen zu überwachen.