Strom für Fernseher, Kühlschrank und Co. liefert der Nachbar. (Symbolfoto) Foto: dpa

Verfahren gegen drei Angeklagte wegen illegaler Stromentziehung. Kabel durchs Fenster verlegt.

Rottweil - Ein Verfahren gegen drei Angeklagte wegen illegaler Stromentziehung wurde gestern während der Hauptverhandlung vorm Amtsgericht Rottweil eingestellt. Einem Mann und zwei Frauen hatte die Staatsanwaltschaft vorgehalten, vom Dachbodenabteil eines Nebenmieters ein Kabel durch ein Fenster ihrer Wohnung verlegt und so den Haushalt mehrere Tage lang mit Strom versorgt zu haben.

Den Angeklagten war wenige Tage zuvor aufgrund offener Elektrizitätsrechnungen der Strom abgestellt worden. Mit dem Strom ihres Nachbarn sollen sie ihren Fernseher, den Kühlschrank, Lampen und andere Geräte betrieben haben.

Im Verfahren sprachen sie von einem Missverständnis: Ihr Schlüssel habe in die Tür zum Speicherzimmer gepasst, sie seien davon ausgegangen, dass es zu ihrer Wohnung gehöre. Der betroffene Nachbar, der auch als Zeuge aussagte, berichtete hingegen davon, dass er in seinem Dachbodenzimmer unter anderem mehrere alte Möbel und eine Satellitenschüssel abgestellt hatte – es sei also klar ersichtlich gewesen, dass dieses Abteil bereits genutzt würde.

Vom nicht genehmigten Stromabzapfen hatte der Geschädigte von seinen Nachbarn erfahren. Vier Tage lang sei es in der Wohnung nach einer Woche Dunkelheit – wegen des abgestellten Stroms – plötzlich wieder hell gewesen.

Eine der Angeklagten, die offizielle Mieterin der Wohnung, war während dieser Tage gar nicht anwesend gewesen, das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. So erging es schließlich auch ihrer Tochter und dem weiteren Angeklagten. Gegen ihn war erst vor wenigen Tagen ein Strafbefehl einer früheren Verurteilung rechtskräftig geworden, genauso gegen die Tochter. Diese hat nach einem Urteil vom 1. April wegen Kreditkartenbetrugs in drei Fällen Sozialstunden abzuleisten.

Aufgrund der laufenden Strafbefehle, und da es sich nur um einen sehr geringen Schaden von rund zehn Euro handele, hielten die Staatsanwaltschaft und das Gericht "eine weitere Verurteilung für entbehrlich". Bei ihrem Nachbarn sollen sich die Angeklagten allerdings noch persönlich entschuldigen und ihm zumindest die zehn Euro für den Strom geben. Das sei "das Mindeste, das sich gehört", befand der Richter.