Ein Streit zweier Beschäftigter eines Rottweiler Unternehmens artet aus. Symbolfoto: © cineberg/stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Beschäftigte eines Rottweiler Unternehmens geraten nach Blechschaden aneinander

Rottweil. Auf einem Firmenparkplatz wünscht man sich meist einen guten Morgen oder einen schönen Feierabend – oder man geht sich an die Gurgel. Zwei Beschäftigte eines Rottweiler Unternehmens sahen sich jetzt vor dem Amtsgericht wieder. Sie waren im Dezember vergangenen Jahres derart aneinandergeraten, dass einer der beiden wegen Verletzungen der Schulter operiert werden musste. Sein 48-jähriger Kollege hatte sich nun wegen Körperverletzung und Beleidigung zu verantworten. Gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25 Euro hatte er Einspruch eingelegt.

In der Verhandlung gab’s – wie so oft – völlig verschiedene Versionen des Geschehens zu hören. Der Angeklagte sagt, er habe "nur geschubst", der 40-jährige Geschädigte berichtet von einem Trommelfeuer an Schlägen. In einem waren sich die Kontrahenten aber einig: Die ganze Misere hat damit angefangen, dass ein dritter Kollege dem Angeklagten an diesem Abend auf dem Parkplatz rückwärts ins Auto gefahren war.

Durch Faustschlag die Schulter ausgerenkt?

Wie der Angeklagte schilderte, gab es daraufhin eine Diskussion. Der Unfallfahrer habe bestritten, Schuld an dem Crash zu sein. Daraufhin habe er ihn aufgefordert, über das Telefon im Auto die Polizei zu rufen. Stattdessen sei der Kollege ins Firmengebäude gegangen und mit einem Kumpel aus seiner Abteilung wieder rausgekommen. Der habe sich dann eingemischt und ihn beleidigt. "Dann haben wir beide angefangen zu schubsen", so der Angeklagte. "Wie das halt so ist."

Bei seinem Kontrahenten, der laut Attest der Helios-Klinik neben den Schulterverletzungen auch einen gebrochenen Finger und eine Schwellung am Auge davontrug, hörte sich die Schilderung etwas anders an: Er habe bemerkt, dass sein Kollege auf dem Parkplatz diskutierte und sei dazu gegangen. Da sei der Angeklagte auch schon "total aggressiv mit Faustschlägen auf ihn losgegangen. "Er hat gemeint, er wollte mich schon lange schlagen, sogar töten", erzählte der 40-Jährige. Die Frage der Richterin nach dem Warum konnte er nicht beantworten. Man kenne sich eigentlich nur vom Sehen. "Ich habe nur die Hände hochgemacht und abgewehrt." Dabei sei er rückwärts zu seinem Auto gelaufen, bis er dagegen geprallt sei. Die Verletzungen seien aber von den Schlägen gekommen, beteuerte er. Er sei ins Krankenhaus gegangen, habe an der Schulter operiert werden müssen.

Der dritte Kollege, der durch den Unfall den Stein ins Rollen gebracht hatte, zeigte sich im Zeugenstand relativ ratlos. Wer wen zuerst beleidigt hat, konnte er nicht sagen, weil sich die beiden Kollegen in ihrer Landessprache gestritten haben. "Freundlich hat sich’s nicht angehört." Er habe zwar gesehen, dass die Aggression eher vom Angeklagten ausgegangen sei, außer an eine "Ausholbewegung" und eine "Abwehrbewegung" des anderen könne er sich an nichts erinnern.

So oder so. Die Schwere der Verletzungen waren für die Richterin ohnehin mühsam mit den Schilderungen in Einklang zu bringen. "Kann von einem Faustschlag von vorn wirklich die Schulter ausrenken?", stellte sie in den Raum. Diese Frage lasse sich wohl nur durch einen Gutachter klären, was in diesem Fall aber wohl mit Blick auf die entstehenden Kosten "nicht angezeigt" sei.

Letztendlich einigten sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger auf Vorschlag der Richterin: Das Verfahren wird eingestellt mit der Auflage, dass der Angeklagte 600 Euro an die Aktion Eine Welt bezahlen muss. So hat der unsinnige Streit wenigstens noch einen kleinen Sinn.