In diesem Doppelhaus in Wilflingen soll der 39-Jährige seinen Nachbarn getötet haben. Foto: kamera24.tv

39-Jähriger soll seinen Nachbarn erschossen haben. Vermindert schuldfähig wegen psychischer Erkrankung?

Rottweil/Wellendingen-Wilflingen - Es war das tragische Ende eines lange schwelenden Nachbarschaftsstreits: Am 15. Juli 2013 tötete in Wilflingen ein 38 Jahre alter Mann seinen Nachbarn. Jetzt wird der Täter wegen Mordes angeklagt. Die Verhandlung beginnt am 13. Februar.

Es ist ein lauer Sommerabend in Wilflingen, dem Ortsteil von Wellendigen. Durchbrochen wird die Stille von mehreren Schüssen. So endet an jenem Montag im Juli vergangenen Jahres gegen 18 Uhr ein jahrelanger Streit zwischen Nachbarn. Und es endet das Leben von Hanspeter Wilhelm. Er stirbt, durch mehrere Schüsse niedergestreckt, im eigenen Haus. Der 43-Jährige hinterlässt Frau und drei Kinder.

Der württembergische Ringerverband, die Ringerregion Schwarzwald-Bodensee, insbesondere der Athletenbund (AB) Schramberg und der AB Aichhalden verlieren einen hoch angesehenen Sportkameraden und einst erfolgreichen Freistilringer.

Der inzwischen 39 Jahre alte Täter muss sich nun wegen Mordes verantworten. Die Hauptverhandlung vor der ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil beginnt am kommenden Donnerstag. Bis 11. März sind sechs Fortsetzungstermine angesetzt. Gehört werden sollen 43 Zeugen und fünf Sachverständige.

Streit zwischen Nachbarn im Dorf kein Geheimnis

Hervorzuheben ist, dass die Kammer die Tat als gravierender einschätzt als die Staatsanwaltschaft. Diese ging in ihrer Anklageerhebung vom 11. Oktober von Totschlag aus. Sie schloss nach Auskunft des Gerichts nicht aus, dass der Angeklagte vor der Tat von dem Nachbarn beleidigt worden war. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten soll zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung erheblich vermindert gewesen sein, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Die Kammer indes sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an.

Der Streit zwischen den Männern ist im Dorf kein Geheimnis. Nachbarn berichten, dass es immer wieder zu Konflikten zwischen den beiden Kontrahenten gekommen sei. Die beiden Häuser, in denen die Konfliktparteien leben, sind an den Stirnseiten zusammengebaut. Es geht um Grundstücksgrenze, Durchfahrtsrechte und Umbaumaßnahmen. Der Streit wird nicht nur zwischen den Männern ausgetragen, sondern spielt sich zwischen allen Erwachsenen der beiden Familien ab.

Die Streitigkeiten führen zu gegenseitigen Anzeigen und zivilrechtlichen Verfahren. So gibt es eine Strafanzeige gegen den dann Getöteten wegen Bedrohungen und verbalen Anfeindungen. Diese Anzeige stellt die Frau des jetzt Angeklagten. Das Ermittlungsverfahren wird im April vergangenen Jahres eingestellt. Aus dem Umfeld des Opfers wird berichtet, dass es zweimal mit dem Auto bedroht wurde, einmal soll der Nachbar seinen Kontrahenten angefahren haben.

Selbst der Bürgermeister soll versucht haben, auf die beiden Streithähne schlichtend einzuwirken.

Der Konflikt entlädt sich an jenem späten Nachmittag im Juli. Wieder kommt es zwischen den beiden Beteiligten zu einem verbalen Schlagabtausch, wüste Beleidigungen wechseln die Seiten.

Der damals 38-jährige Mann, der als Sportschütze legal im Besitz einer Pistole ist, begibt sich kurz darauf, nun bewaffnet, zu seinem Nachbarn, der an der hinteren Seite seines Anwesens arbeitet.

Noch im Freien feuert er zwei Schüsse auf ihn ab. Dieser flüchtet ins Haus. Der Kontrahent verfolgt ihn, stellt ihn im Gebäude und gibt weitere Schüsse ab. Achtmal insgesamt feuert der Schütze auf sein Opfer, das unmittelbar darauf an seinen Verletzungen stirbt. Offensichtlich hat die Frau, mit dem gemeinsamen Baby auf dem Arm, die grausame Tat mitansehen müssen. Die Hauptverhandlung wird am 13. Februar um 9 Uhr im Saal 201 im Landgericht Rottweil eröffnet.