Junger Mann aus Gambia zu Gefängnisstrafe verurteilt. 23-Jähriger räumt Taten ein.

Rottweil - Ein junger Mann aus Gambia, der maßgeblich am regen Rauschmittelhandel in der Unteren Lehrstraße – unter anderem auch mit Minderjährigen – beteiligt gewesen ist, wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nachdem das Verfahren um die Geschäfte mit Marihuana in drei Fällen eingestellt worden war, verblieben noch immer 111 Einzeltaten, über die das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Petra Wagner vergangene Woche sein Urteil zu verhängen hatte. Zu diesem Zweck wurden am zweiten und letzten Verhandlungstag die polizeilichen Aussagen der Zeugen, die sich vor Gericht nicht zum Geschehen hatten äußern wollen, verlesen und so ins Verfahren eingeführt. Die Auszüge aus den Vernehmungen der Kunden des Angeklagten belegten erneut die Taten, die der Angeklagte bereits eingeräumt hatte.

Klaus Keil, der Anwalt des jungen Gambianers, hatte zusätzlich beantragt, drei weitere Zeugen zu laden. Einer der Beamten, der mit den Ermittlungen betraut gewesen war und im Dezember eine der Nachvernehmungen durchgeführt hatte, sagte ein zweites Mal aus; zudem die Dolmetscherin, die besagte Nachvernehmung übersetzt hatte. Verteidiger Keil gab als Begründung dafür beim letzten Termin an, so etwaige Missverständnisse bei der Verständigung in der Nachvernehmung aufklären zu wollen, die der Glaubwürdigkeit seines Mandanten abträglich sein könnten. Die Ausführungen der Geladenen führten allerdings zu keinen neuen Erkenntnissen.

Drei Zeugen

Zuletzt sagte ein dritter Zeuge aus, der bis zu dessen Festnahme mit dem Angeklagten im selben Asylheim gewohnt hatte. Er beteuerte, sein Bekannter habe im August vergangenen Jahres beschlossen, sein Leben zu ändern und das Geschäft mit Marihuana aufzugeben – danach habe er ihn nie wieder dealen sehen. Dieser Sinneswandel soll sich jedoch mitten in dem Zeitraum ereignet haben, in dem die Taten, um die es vor Gericht ging, begangen worden waren – wie vom Angeklagten bereits eingeräumt und durch Zeugenaussagen und Handyauswertung ausreichend belegt.

Vor Schluss der Beweisaufnahme berichtete der Täter, der in Deutschland bereits geringfügig vorbestraft war, noch von seiner Kindheit und der vierjährigen Flucht aus Gambia über den Senegal und Spanien bis nach Deutschland. In Gambia sei der heute 23-Jährige in Armut aufgewachsen, weswegen er die Schule nur bis zur fünften Klasse hatte besuchen können.

Als Grund für seine Flucht gab er an, in seinem Heimatland mit gerade mal 15 Jahren bei einem Streit eine andere Person mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Um dem Gefängnis zu entgehen, floh der Junge zusammen mit seinem jüngeren Bruder, der heute in Italien lebt.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Verteidiger Keil hielt zwei Jahre und sechs Monate für angemessen. Die U-Haft habe seinen Mandaten geläutert und es handele sich um einen minderschweren Fall.

Im letzten Wort, das wie immer beim Angeklagten lag, beteuerte dieser Einsicht, Reue und den Willen zur Besserung. Er wolle von nun an nur noch für seine Familie leben, seit 2014 hat er eine Tochter.

Gewerbsmäßig

Nach differenzierter Betrachtung der einzelnen Anklagepunkte kam das Schöffengericht schließlich zu seinem Urteil von drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Zugute hielt es dem Verurteilten, dass er die Taten eingeräumt und sich bemüht habe, Klarheit in die Sachlage zu bringen. Überdies habe es sich hauptsächlich um geringe Mengen und eine weiche Droge gehandelt. Für den Großteil der Einzeltaten hielten sie ihm jedoch gewerbsmäßiges Handeltreiben mit dem Ziel regelmäßiger Einnahmen vor. Sechs Monate seiner Strafe hat der Verurteilte, der seit Oktober in Untersuchungshaft saß, bereits verbüßt.