Prozess: Angeklagte wollen mehr Zeit / Einbrüche in mehreren Landkreisen

Kreis Rottweil. Kein Geständnis, keine Entscheidung über ein Verständigungsangebot: Zwei Angeklagte haben am Freitag die Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil sowie Staatsanwalt Markus Wagner im Prozess um eine Einbruchsserie vertröstet. Eigentlich hatte Vorsitzender Richter Karlheinz Münzer vorgeschlagen, dass sich die beiden Litauer an diesem zweiten Prozesstag entscheiden, ob sie auf eine Verständigung eingehen. Dabei geht es darum, ob die beiden Geständnisse ablegen und Aussagen machen. Dies hatten die beiden zum Prozessauftakt am Dienstag abgelehnt (wir berichteten).

Beim dem zweiten Verhandlungstag um Einbrüche in Einfamilienhäuser unter anderem in den Kreisen Rottweil, Schwarzwald-Baar und Tuttlingen sagten nun die Verteidiger, man müsse sich erst ausführlicher mit den Mandanten besprechen. Staatsanwalt Markus Wagner reagierte genervt auf diese Verzögerung. Er meinte, man könne doch in zwei Tagen entscheiden, ob man auf die Verständigung eingehe, oder nicht. So hatte das Gericht bereits zuvor in einem Gespräch in Aussicht gestellt, dass das Strafmaß der Männer bei einer Verständigung auf mindestens vier und höchstens fünf Jahre Freiheitsentzug fallen sollte. Unter der Voraussetzung, dass der 31- und der 46-Jährige umfassende Angaben machen. Dazu gehört, dass sie aussagen, wer welche Rolle in den Beutezügen übernahm. Auch geht es um die Aufteilung des Diebesguts.

Der Prozess war am Dienstag bereits ungewöhnlich gestartet: Der 46-jährige Angeklagte hatte mitteilen lassen, dass er sich in einem Hungerstreik befunden habe, mit dem Ziel, sich beim Richter über Vorfälle in der Justizvollzugsanstalt VS zu beschweren. Der Richter hatte dies jedoch abgelehnt. Laut Pflichtverteidiger Kai-Jörg Brintzinger habe sein Mandant den Streik noch am selben Tag beendet. Fragen hatte auch die Arbeit der Polizei aufgeworfen. Der zuständige Polizeihauptkommissar hatte berichtet, dass die Ermittler mit einer vermeintlich wichtigen Schlüsselfigur nur per E-Mail und Telefon Kontakt gehabt hatten. In der Folge hatte die Strafverteidiger von einer schwierigen Beweissituation gesprochen.