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Pärchen wegen bandenmäßiger Urkundenfälschung verurteilt

Wegen Urkundenfälschung und Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen musste sich ein 29-jähriger serbischer Staatsangehöriger vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten.

Kreis Rottweil. Ihm wurden außerdem unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt nach einer Abschiebung zur Last gelegt.

Seiner 24-jährigen Freundin mit der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit wurde von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Urkundenfälschung vorgeworfen.

Im Gerichtssaal gibt sich der 29-jährige Angeklagte wortkarg, meist antwortet er mit einem schlichten "Ja" oder "Nein".

Der Richter schildert zunächst die Vorgeschichte. 2009 ist der Bauarbeiter aus Serbien zum ersten Mal nach Deutschland gekommen. Er hat keine Aufenthaltsgenehmigung beantragt und wurde abgeschoben. Drei Jahre später ist er wieder eingereist – und wurde erneut abgeschoben, diesmal wurde ihm der Aufenthalt in der Bundesrepublik für dreieinhalb Jahre verboten. Trotz dieser Sperre war der Angeklagte Anfang 2016 über Kroatien und Österreich wieder nach Deutschland eingereist und hat sich bis zu seiner Festnahme im Januar 2017 in einer Stadt im Landkreis aufgehalten.

Laut Anklage hat er dort seinen Lebensunterhalt durch den Handel mit gefälschten Dokumenten finanziert. Kroatische, belgische, italienische Reisepässe, ID-Karten und Führerscheine verkaufte der Serbe an Kunden aus Schramberg, Villingen-Schwenningen und Umgebung. Seine Freundin unterstützte ihn bei der Urkundenfälschung. Insgesamt sind zwölf Fälle nachgewiesen.

"Wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs", meint der Polizeibeamte, der vor Gericht als Zeuge über das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeklagten aussagte. Hergestellt wurden gefälschte Ausweise und Führerscheine in Serbien. Die Brüder, die mit Hilfe einer hochwertigen Druckmaschine neue Dokumente mit Alias-Namen anfertigten, kannte der Angeklagte noch aus seiner Kindheit. "Wir haben zusammen Fußball gespielt", sagt er vor Gericht.

Seine Aufgabe bei diesem kriminellen Treiben bestand darin, neue Kunden zu akquirieren und Bestellungen an die Fälscher in Serbien weiterzuleiten. Passbilder und persönliche Daten wurden als Chat-Nachrichten an die Brüder versandt, fertige Papiere kamen einige Wochen später mit den Busfahrern eines Busunternehmens nach Stuttgart. Dort wurden sie von dem Angeklagten oder von den Kunden selbst abgeholt.

Nicht unbeteiligt war auch die Freundin. Über ihr Handy wurden viele Passbilder und Daten versandt, mehrmals hat sie auch Geld nach Serbien überwiesen. Sie selbst berichtet, sie habe erst nach und nach mitbekommen, welche Art von Geschäften ihr Freund treibe. "Er hat mir die ganze Zeit versprochen, dass er damit aufhört. Ich habe gedacht, er meint es ernst. Ich habe ihn geliebt", so die Angeklagte unter Tränen.

Kriminelle Dienstleistung ist auch im Komplettpaket zu haben

Doch der 29-Jährige hörte nicht auf. Auch dann nicht, als einer seiner Kunden mit dem gefälschten Führerschein vor der Polizeikontrolle floh, tödlich verunglückte und dabei zwei unschuldige Insassen mit in den Tod riss. Der Angeklagte verkaufte die gefälschten Führerscheine weiter.

Er bot ebenso "Komplettpakete" an: Reisepass, Führerschein und ID-Karte waren für 1200 Euro zu haben. Das sprach sich schnell herum.

Dies bestätigten im Gerichtssaal die Zeugen: "Es war bekannt, dass er das macht, dass er ein Dokument besorgen kann."

Allerdings: Die Einnahmen des Angeklagten waren eher bescheiden. Viele der Kunden schuldeten ihm das Geld, ein großer Teil der Zahlungen ging nach Serbien. Schließlich gestanden die beiden Angeklagten vor Gericht.

Das Geständnis war die Grundlage einer Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Schöffengericht, bei der ein gewisser bindender Strafmaßkorridor festgelegt wurde.

Der 29-jährige Angeklagte wurde wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie gewerbs- und bandenmäßig begangener Urkundenfälschung und Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der 24-jährigen Angeklagten habe man berücksichtigt, dass sie von Anfang an kooperativ gewesen sei, umfassende Angaben gemacht und für die Aufklärung einiger Alias-Namen gesorgt habe, erläuterte der Richter. Sie bekam für die Beihilfe zur Urkundenfälschung ein Jahr – zur Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, außerdem verpflichtet sich die Angeklagte zu einer Geldauflage, die sie angesichts der prekären finanziellen Verhältnisse in Raten über 18 Monate begleichen kann.