Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: Ist die Eröffnung eines Hauptverfahrens gerechtfertigt? Foto: Gebert

Spaichinger Stadtoberhaupt spaltet Bürger in zwei Lager. Anzeigen zu vermeintlicher Rechtsbeugung und Untreue.

Spaichingen/Kreis Rottweil - Wird im Strafverfahren gegen den Spaichinger Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher demnächst ein Hauptverfahren eröffnet?

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil will seine Entscheidung am Montag, 13. April, bekannt geben, wie ein Gerichtssprecher betonte. "Wegen fortdauernder starker Belastung der Kammer mit anderen Verfahren kann die Entscheidung nicht – wie beabsichtigt – noch im März getroffen werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Wie bereits berichtet, steht der im Frühjahr 2012 ins Amt gewählte Schultes wegen verschiedener Vorwürfe von Anzeigenerstattern – Spaichinger Bürgern – im Fokus. Laut einer Oberstaatsanwältin wurden inzwischen mehr als 60 Sachverhalte überprüft und davon sieben angeklagt. So soll Schuhmacher in drei Fällen die Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen falschen Parkens und zu schnellen Fahrens veranlasst haben.

Neben diesen Vorwürfen der Rechtsbeugung stehen drei Fälle der Untreue im Raum. Dabei soll der Bürgermeister im Zusammenhang mit Urlauben von einem städtischen Angestellten auf Kosten der Stadt zu Flughäfen gefahren worden sein. Auch das Verlesen amtlicher Schriftstücke aus der Ermittlungsakte gegen ihn im Zuge einer großen Bürgerversammlung, in der es um die Anschuldigungen und ein Rechtfertigungsstatement des Bürgermeisters, die aus Sicht des Bürgermeisters haltlos sind, könnte als Straftat gewertet werden.

Dass die Spaichinger bezüglich der Person ihres nun fast drei Jahre amtierenden Bürgermeisters gespalten sind, ist nicht nur im Ort schon länger kein Geheimnis mehr. Bereits ein Jahr nach der Wahl hagelte es Strafanzeigen.

Dabei gibt es aber auch Leute im Ort, die die Attacken gegen den Schultes als unredliches Kesseltreiben einstufen. Heinrich Staudenmayer, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Gemeinderat, stellte sich jüngst, nach einer Razzia im Rathaus wegen Korruptionsvorwürfen gegen den Schultes im Zusammenhang mit seinem Aktienbesitz an einem Spaichinger Unternehmen, hinter den Bürgermeister und bezeichnete die Vorhaltungen als recht abenteuerlich.

"Die Freien Wähler finden es bedauerlich, dass wiederum, nach derzeitigem Kenntnisstand, anonym Anzeige gegen Bürgermeister Schuhmacher erstattet wurde. Die Freien Wähler gehen davon aus, dass die Ermittlungsbehörden unabhängig ermitteln und möglichst rasch zu einem Ergebnis gelangen werden. Denn für die Stadt Spaichingen ist es enorm wichtig, dass dieser Zustand der permanenten Verdächtigungen bald ein Ende hat. Der Schaden für die Stadt Spaichingen, den dieses Klima der Denunziation angerichtet hat, ist nur schwer messbar, aber das Ansehen der Stadt hat durch diese Aktionen einiger weniger erheblich gelitten. Ein demokratischer und mit großer Mehrheit wiedergewählter Bürgermeister ist nicht mit dem demokratischen Recht zur Anzeige aus dem Amt zu bekommen, wenn dies zur Befriedigung persönlicher Abneigungen missbraucht wird. Und es bleibt die Befürchtung im Raum, dass dieser Zustand leider nicht so schnell beendet sein wird", heißt es in dem im Namen der Fraktion der Freien Wähler verfassten Staudenmayer-Schreiben.

Bei Rechtsbeugung droht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Falls Schuhmacher zu einer solchen Strafe rechtskräftig verurteilt würde, bis zu zwei Jahren ist die Aussetzung zur Bewährung möglich, dann müsste er nach Angaben der Rechtsaufsicht im Landratsamt Tuttlingen das Bürgermeisteramt auf jeden Fall aufgeben,