Am Standort Esch soll das neue Großgefängnis entstehen. Foto: Nädele

OB Ralf Broß wirbt bei Bürgern um Zustimmung für geplante JVA. Entscheid wohl am 20. September. Land und Stadt optimistisch.

Rottweil - Die Bürgerinitiative "Neckarburg ohne Gefängnis" hat genügend Unterschriften gesammelt und das Quorum mit 2039 Unterstützern eines Bürgerentscheids erfüllt. Das bestätigte gestern Oberbürgermeister Ralf Broß. Dem Gemeinderat wird er in der Sitzung heute Abend ab 17 Uhr im Neuen Rathaus deshalb vorschlagen, das Bürgerbegehren zum JVA-Standort Esch für zulässig zu erklären und am Sonntag, 20. September, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

"Soll auf dem Rottweiler Standort Esch bei der Neckarburg eine Justizvollzugsanstalt (JVA) errichtet werden?" Um diese Frage wird es beim Bürgerentscheid gehen. Die Landesregierung sei optimistisch, dass sich die Mehrheit für das Esch aussprechen werde, berichtet Broß aus dem Telefonat mit Justizminister Rainer Stickelberger. Und auch der Oberbürgermeister geht aufgrund der Resonanz bei der Bürgerversammlung und aus vielen Gesprächen davon aus.

Die Voraussetzungen beim Bürgerentscheid sind klar: Mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten, also 4933 Bürger müssten am 20. September an die Wahlurne gehen und mit Nein stimmen. Dann würde dieses Votum den Beschluss des Gemeinderates ersetzen, "der Standort Esch wäre damit vom Tisch", erklärt Broß. Indes setzt er darauf, gemeinsam mit dem Land die Befürworter mobilisieren zu können. "Ich würde mir wünschen, dass sich die Mehrheit für den Standort ausspricht", sagt der Oberbürgermeister. Mit den Bürgern wolle man deshalb weiter im Dialog bleiben. Dazu werde sich die Stadtverwaltung mit den Ministerien abstimmen, ob vor dem Bürgerentscheid eine weitere Bürgerversammlung als notwendig angesehen wird. Auch an Flyer, in denen die Argumente der Befürworter wie der Gegner aufgeführt werden, denkt er.

Die Vorbereitungen für den 20. September sind in der Verwaltung jedenfalls bereits angelaufen. Der Wahlausschuss ist zu besetzen, die Räume für die Wahllokale sind zu reservieren, die Frage für den Entscheid ist vom Regierungspräsidium rechtlich geprüft worden, und die Stimmzettel müssen gedruckt werden.