Brutale Faustschläge brachten einem 21-Jährigen acht Monate ein. Foto: dpa

21-jähriger Rottweiler bricht anderem Mann fast die Nase. Von Kindesbeinen an mit Gesetz in Konflikt geraten.

Rottweil - Immer wieder ist er ausgerastet, Diebstähle, Nötigung und mehrfache Sachbeschädigung gehen auf sein Konto. Seine Eltern mussten sogar ein Darlehen aufnehmen, um den Schaden abzuzahlen. Schon von Kind an setzte er sich über Autoritäten hinweg, und angetrunken wird er gewalttätig.

Am Donnerstag bekam er die Quittung, allerdings ohne Rabatt. Nach einem weiteren Angriff auf einen jungen Mann, dem er fast die Nase brach, kassierte ein 21-jähriger Rottweiler acht Monate Jugendstrafe ohne Bewährung. "Gemeinnützige Arbeit hilft da nicht mehr", so der Vorsitzende Richter.

Der junge Mann wirkte allerdings ganz und gar nicht gefährlich. Groß, schlaksig und weitgehend stumm saß er auf der Anklagebank. Seine Eltern kamen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Der Sohn hatte von Anfang an Schwierigkeiten. Schon in der Grundschule fiel er mit Diebstählen und Sachbeschädigungen auf. Die Jugendpsychiatrie brachte kurzzeitig Besserung. In der Hauptschule blieb er gleich in der fünften Klasse sitzen. Permanent verstieß er gegen die Schulordnung, er schwänzte den Unterricht, musste oft nachsitzen.

Langes Vorstrafenregister

In der achten Klasse wurde er schließlich der Schule verwiesen. In der Clique gehörte der Alkohol ständig dazu. Gemeinsam ging man auf Klau-Tour. Eine Maßnahme der Arbeitsagentur brach er ab. Eine Alkoholtherapie hielt er nicht durch.

Er wurde mehrfach zu Jugendstrafen verurteilt, teils auf Bewährung, ein Urteil aus dem Dezember vergangenen Jahres ist noch nicht rechtskräftig. Der Richter brauchte gestern einige Zeit, um alle Vergehen zu schildern. Immer wieder verstieß der junge Mann gegen die Bewährungsauflagen, reagierte auf die Bemühungen der Bewährungshelferin unwillig. Zwischendurch schien sich der Angeklagte zu fangen. Er fand eine Anstellung, zog mit seiner Freundin zusammen, der kleine Sohn ist inzwischen zur Welt gekommen. Er versucht, seine angehäuften Schulden in Höhe von rund 10 000 Euro abzuzahlen.

Der Alkohol bleibt sein Problem. Er leugnet vor sich und anderen seine Abhängigkeit, täuschte sogar Abstinenz vor. Immer wieder schlug er ohne Vorwarnung zu, wenn er getrunken hat. Immer schlug er gezielt ins Gesicht.

Dann kam der Abend im vergangenen Jahr. Natürlich war er wieder angetrunken, obwohl er keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken darf. Vor einer Musikkneipe kam es zu einem Wortgefecht, er fühlte sich provoziert. Mit einem Faustschlag streckte er seinen Widersacher zu Boden. Der versuchte, zu entkommen, aber der Angeklagte verfolgte ihn, versetzte dem Opfer weitere Schläge. Der Arzt stellte später ein gesplittertes Nasenbein fest, Ober- und Unterlippe wurden verletzt, es kam zu einer Zahnfleischablösung. Noch heute trägt der Geschädigte an den Folgen.

Der Sachverhalt war in der gestrigen Verhandlung schnell geklärt. Der Angeklagte hatte alles eingeräumt, die geladenen Zeugen lieferten ein stimmiges Bild der Geschehnisse, obwohl nicht alle alles mitbekommen hatten.

Die Staatsanwältin konstatierte, dass die Bewährungsauflagen den Angeklagten nicht von dieser weiteren Gewalttat abgehalten haben. Er habe sich nicht im Griff. Der Angeklagte sei zudem einschlägig vorbestraft, eine Wende nicht in Sicht. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Bewährungszeit verschenkt

Der Verteidiger sah naturgemäß Positives. Der Angeklagte habe sich von seinen vormaligen Freunden getrennt und bemühe sich um eine weitere Therapie. Indes, der Straftatbestand ließe sich nicht wegdiskutieren. Er hielt acht Monate für angemessen.

Dem folgte das Gericht. Der Vorsitzende stellte fest, dass der Angeklagte seine Bewährungszeit verschenkt habe. Nichts habe sich seit der letzten Verurteilung geändert. Deshalb sei auf acht Monate Freiheitsentzug zu entscheiden. Auf den Angeklagten warten im Übrigen weitere zwei Jahre, wenn das noch ausstehende Urteil rechtskräftig wird.