Faktensammlung: Von den touristischen Effekten bis zu den Eintrittspreisen

A – Fragen zur Hängebrücke

1. Wie hoch und lang ist die Brücke? Wie ist der Trassenverlauf? Wo sollen die Stützpfeiler stehen?

Die genaue Länge und der Trassenverlauf können derzeit noch nicht bestimmt werden, weil noch Varianten in der Diskussion und Prüfung sind. Es kann jedoch von einer Höhe von ungefähr 40 m über Grund am höchsten Punkt der Brücke ausgegangen werden. Ebenso können die Standorte der Stützpfeiler erst bestimmt werden, wenn die Brückentrasse endgültig festgelegt worden ist.

2. Wie wird das Design der Brücke im Bereich der Eingänge und im Verlauf sein? Gibt es eine Überdachung am Eingang der Brücke?

Die Brückenplaner haben bislang lediglich Vorentwürfe erarbeitet, die zum Beispiel die statischen Anforderungen oder die örtliche Topografie berücksichtigen. Die gestalterische Ausarbeitung insbesondere der Brückenpfeiler und der Eingangsbereiche wird in den nächsten Wochen unter Berücksichtigung von Stadtbild, denkmalpflegerischer Aspekte und der Einbindung in die Landschaft erfolgen. Das gilt auch für die Frage, ob es eine Überdachung am Eingang der Brücke geben wird. Für die Detailplanung muss dabei der genaue Verlauf der Trasse feststehen. Anregungen aus der Dialoggruppe können dabei im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

3. Wie viele Personen dürfen die Brücke betreten? Wie erfolgt die Kontrolle? Gibt es ein Notrufsystem? Wie erfolgt die Sicherheit am Abend? Wie die Überwachung in der Nacht?

Die Anzahl der zulässigen Personen kann erst nach genauer statischer Berechnung festgelegt werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass ca. 600 Besucher gleichzeitig auf der Brücke sein können. Die Kontrolle der Anzahl der Personen auf der Brücke erfolgt mittels zweier Drehkreuzanlagen, welche miteinander kommunizieren, so dass die genaue Anzahl immer bekannt ist. Bei Erreichen der Höchstgrenze wird die Brücke vollautomatisch gesperrt. Über die Drehkreuz-anlagen erfolgt auch eine Abriegelung außerhalb der Nutzungszeiten der Brücke. Weiterhin ist durch den Bauherrn vorgesehen, im Eingangsbereich und auf der Brücke Kameras zu installieren. So kann eine Kontrolle der Brücke auch in den Abendstunden oder in der Nacht gewährleistet werden.

4. Wie wird vor herunterfallenden Gegenständen geschützt?

Normalerweise soll das seitliche Geländer eine Höhe von 1,35 m haben. In den Bereichen, an denen die Brücke zum Beispiel die Straße oder die Bahnlinie kreuzt, ist es vorgesehen, das Geländer der Brücke auf 2,50 m zu erhöhen. Weiterhin dient die geplante Kameraüberwachung auch dem präventiven Schutz, da es keine Bereiche auf der Brücke gibt, die nicht einsehbar wären. Darüber hinaus wird es eine Beschilderung geben, die darauf hinweist, dass das Herunterwerfen von Gegenständen nicht gestattet ist.

5. Wie wird die Brücke beleuchtet?

Es ist eine LED-Beleuchtung im Handlauf vorgesehen, die die Lauffläche der Brücke auch in der Dunkelheit ausreichend beleuchtet. Nach derzeitigem Kenntnisstand und aus den Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten ist nicht mit einer Blendwirkung oder einer relevanten Aufhellung der Umgebung der Brücke oder dem Bereich unter der Brücke durch die LED-Beleuchtung zu rechnen. Die Brücke wird aufgrund der Beleuchtung in der Dunkelheit zwar sichtbar sein, aber nicht zu einer Beeinträchtigung führen.

6. Wie ist die Sicherheit bei der Begehung gewährleistet (Eisbildung, Wasser, Rutschgefahr)? Wie funktioniert der Schutz bei Stürmen?

Der Winterdienst wird durch den Betreiber geregelt und ausgeführt. Bei dem Brückenboden handelt es sich um einen Gitterboden, der im Winter nach Bedarf gekehrt wird, um zum Beispiel Schnee zu räumen. Wasser läuft grundsätzlich durch, so dass hier kein Handlungs-bedarf besteht. Sollte es zu einer Eisbildung kommen, die zu Glätte führt, würde die Brücke gesperrt. Aufgrund des Gitterbodens ist hiermit allerdings nicht zu rechnen. Die Brücke ist darüber hinaus mit Windmessgeräten ausgestattet. Ab einer im weiteren Planungsverfahren noch zu bestimmenden Windgeschwindigkeit würde die Brücke automatisch gesperrt.

7. Wer sorgt für die Sauberkeit im Bereich der Brücke? Wer trägt die Entsorgungskosten für ggf. anfallenden Müll?

Es wird eine tägliche Begehung der Brückenanlage und der Eingangsbereiche durch den Betreiber geben, bei dem auch auf die Sauberkeit der Brücke geachtet wird. Sollten Verunreinigungen unterhalb der Brücke stattfinden, so werden diese ebenfalls durch den Betreiber im Rahmen täglicher Kontrollgänge entfernt. Die Kosten trägt der Bauherr.

8. Können Kinderwagen und Rollstühle oder Fahrräder die Brücke passieren? Ist die Brücke barrierefrei? Dürfen Tiere auf die Brücke mitgenommen werden?

Nach dem aktuellen Stand des Betriebskonzeptes ist durch die Drehkreuzanlage am Eingang zur Brücke ein Passieren mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Fahrrädern nicht vorgesehen. Es ist aber möglich, Rollstuhlfahrer durch die vorgesehene Tür im Eingangsbereich auf die Brücke zu führen. Das Mitnehmen von Tieren (insbesondere Hunde) soll grundsätzlich nicht gestattet sein.

9. Kann man die Hängebrücke für Veranstaltungen mieten? Kann auf der Brücke geheiratet werden? Ist Bungee-Jumping oder sind andere Sportveranstaltungen möglich?

Eine Vermietung oder Nutzung der Brücke für Veranstaltungen (Bungee-Jumping o.ä.) oder Hochzeiten ist derzeit nicht vorgesehen.

10. Wann wird die Brücke geöffnet sein? Gibt es veränderte Öffnungszeiten im Winter?

Die Brücke soll ganzjährig zwischen 8 und 21.30 Uhr geöffnet sein.

11. Wie funktioniert der Kartenverkauf? Wo werde ich Karten kaufen können?

Es wird an beiden Eingangsseiten einen Ticketautomaten geben, an dem Tickets erworben werden können. Zur Einrichtung eines weiteren Ticketverkaufs zum Beispiel in der Innenstadt oder im Berner Feld werden derzeit Gespräche zwischen dem Bauherrn und der Stadtverwaltung geführt.

12. Wie viel wird der Eintritt kosten? Wird es eine Jahreskarte/ein Mehrfachticket oder Ermäßigungen für die Rottweiler Bürger geben? Kann die Brücke durch Kinder/Schüler kostenfrei genutzt werden? Wird es kombinierte Tickets geben (Turm – Brücke – Stadtführung)?

Die Eintrittspreise für den Hin- und Rückweg werden nach dem derzeitigen Planungsstand bei neun Euro liegen. Ermäßigte Karten wie ein Gruppenticket sind noch nicht im Detail kalkuliert worden, sollen aber angeboten werden. Weitere Kartenangebote werden derzeit noch geprüft. Die Stadt Rottweil möchte sich für die Einführung von kombinierten Tickets einsetzen. Hierzu werden Gespräche mit dem Bauherrn und auch mit Thyssen-Krupp geführt. Ein Ergebnis dieser Gespräche steht noch nicht fest.

13. Wo werden Toilettenanlagen errichtet? Wer betreibt die Anlagen?

Toiletten in ausreichender Zahl sind an beiden Eingangsbereichen erforderlich. Zurzeit wird geprüft, ob ggf. vorhandene Anlagen entsprechend erweitert und weitere Toiletten in Kombination mit anderen Einrichtungen geschaffen werden können. Wer die Anlagen betreiben wird, ist noch nicht geklärt und wird Gegenstand des Städtebaulichen Vertrages (siehe hierzu Frage 14) zwischen der Stadt Rottweil und dem Bauherrn werden.

B – Genehmigungsverfahren und Beteiligungsverfahren

14. Wann und wie kann ich mich weiter am Verfahren beteiligen? Wie werden Nachbarn und Angrenzer im Genehmigungsverfahren beteiligt?

Es ist vorgesehen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die planerischen Rahmenbedingungen für das Brückenbauwerk vorgibt. Im Rahmen des Planverfahrens wird auch ein Städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem zwischen der Stadt Rottweil und dem Bauherrn weitere Vereinbarungen getroffen werden, zum Beispiel Detailregelungen zum Betrieb, zu Kosten oder zu Eintrittskarten. Ein Bebauungsplanverfahren wird durch den Gemeinderat eingeleitet. Dieser Einleitungsbeschluss soll im Herbst 2016 in den Gemeinderat eingebracht werden. Sobald die wesentlichen Planungsinhalte ausgearbeitet sind, kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan-Vorentwurf beschließen. Dieser ist die Grundlage für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Durch eine amtliche Bekanntmachung (z.B. in der Lokalpresse) wird die Öffentlichkeit informiert und dann kann innerhalb einer bestimmten Frist jeder Bürger (unabhängig vom Wohnort) seine Bedenken oder Anregungen in das Verfahren einbringen. Die Planunterlagen werden dann im Rathaus ausgelegt und werden außerdem im Internet abrufbar sein. Die eingebrachten Anregungen oder Bedenken werden dann im weiteren Planverfahren ausgewertet und es wird der Entwurf des Bebauungsplans (vollständige Planunterlage mit Begründung, Umweltbericht und ggf. Fachgutachten) erneut in den Gemeinderat eingebracht. Hieran schließt sich die sogenannte Offenlage an. Hier haben als zweite Phase der Beteiligung wieder alle Bürger und Behörden die Gelegenheit, innerhalb eines Monats Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Im Baugenehmigungsverfahren gibt es für die Nachbarn der Brücke eine weitere Beteiligungsmöglichkeit. Sie werden von der Baurechtsbehörde angeschrieben und ihnen wird Gelegenheit gegeben, zu den dann vorliegenden Bauantragsunterlagen Stellung zu nehmen.

15. Wie lang ist die Nutzungsdauer der Brücke? Gibt es eine Rückbauverpflichtung?

Grundsätzlich wird eine Baugenehmigung zeitlich unbefristet erteilt. Es ist vorgesehen, im Städtebaulichen Vertrag eine Verpflichtung zum Rückbau zu vereinbaren. An den Vorschriften des Baugesetzbuches orientiert, soll eine Lösung für die Hängebrücke entwickelt werden, die nach einer Aufgabe der Nutzung den Rückbau sicherstellt. Eine solche Rückbauverpflichtung soll Gegenstand des Städtebaulichen Vertrages werden.

16. Was sagt der Denkmalschutz zu der Brücke?

Die Denkmalbehörde wird im Bauleitplanverfahren beteiligt und es sind bereits sehr früh Vorgespräche geführt worden. Daraus ergab sich zum Beispiel die Bewertung, dass ein Ankunftspunkt südlich vom Pulverturm aus fachlichen Gründen ausscheiden sollte. Ein Einstiegspunkt zwischen Dominikanermuseum und Pulverturm wird jedoch aus der Sicht des Denkmalschutzes als vertretbar bewertet. Eine Beeinträchtigung des Ensembles der historischen Innenstadt wird nicht gesehen.

C – Verkehr in Rottweil

17. Wie ist die Anbindung der Brücke in der Innenstadt geplant? Wie werden die Besucher gelenkt?

Die Brücke soll über die bestehenden Wegeverbindungen in die Innenstadt eingebunden werden. Dazu soll das Fußgängerleitsystem (Beschilderung) angepasst werden. Weiterhin wird derzeit ein neues Verkehrsleitsystem erarbeitet. Hier sollen die Besucher zum Beispiel auch direkt zu den neu zu schaffenden Parkmöglichkeiten im Berner Feld geführt werden. Wichtig ist auch, dass zu den unterschiedlichen Anreisemöglichkeiten bereits im Vorfeld Informationen bereitgestellt werden (z.B. auf der Internetseite). Solche Informationen können bereits einen Einfluss auf die entstehenden Verkehrsströme haben.

18. Wird es alternative Verbindungen zwischen Turm und Innenstadt geben, für die, die die Brücke nicht nutzen möchten oder für den Rückweg (Shuttle Bus, Fußwege etc.)? Wie wird die Anbindung an den Bahnhof sichergestellt?

Bereits heute gibt es eine privat betriebene Busverbindung der Stadtbus GmbH, die eine Turmbuslinie von der historischen Innenstadt ins Berner Feld und zum Bahnhof betreibt, so dass eine alternative Verbindung gegeben ist. Der Fahrplan soll nach Bedarf verdichtet werden. Außerdem beraten die Stadtverwaltung und der Bauherr derzeit über ergänzende Angebote (Fahrradverleih, e-bike-Station, Wander- bzw. Fußwege o.ä.). Weiterhin wird das Wanderwegenetz überprüft und eine Anpassung soll auch in Abstimmung mit dem Schwäbischen Albverein vorgenommen werden.

19. Was für Verkehrsbelastungen sind zu erwarten? Ist das Straßenkreuz dann nicht überlastet? Wie ist die Lage in der Stoßzeit?

Die zukünftige Verkehrssituation wird zurzeit auf Basis der vorhandenen Verkehrsmenge und der prognostizierten Besucherzahlen von einem von der Stadt beauftragten Verkehrsplaner ermittelt. Erste Ergebnisse werden Mitte Oktober vorliegen. Zur Entlastung des Straßenkreuzes und der gesamten Innenstadt ist die Entwicklung und Umsetzung eines Verkehrslenkungssystems geplant. Damit sollen die Besucher zum Beispiel gezielt in das Berner Feld und zu den dortigen Parkmöglichkeiten geleitet werden.

20. Wo sollen die Besucher parken? Wo können Busse parken? Wie sieht die Parklösung im Berner Feld aus?

Auf dem Berner Feld ist die Schaffung von Parkmöglichkeiten für rund 300 Pkw vorgesehen. Eine mögliche Kapazitätserweiterung auf bis zu 600 Stellplätze soll nach derzeitigem Planungsstand möglich sein. Wichtig hierbei ist, dass die Besucher vor ihrer Anreise über die Parkplatzsituation informiert werden (auf der Homepage, bei E-Mail-Anfragen, in Flyern etc.) und die überörtliche Verkehrslenkung auf das Berner Feld ausgerichtet wird. Im Nägelesgraben gibt es einen Stellplatzbereich für Reisebusse, auf dem Berner Feld wer-den entsprechende Bus-Parkmöglichkeiten eingerichtet.

D – Auswirkungen der Hängebrücke

21. Wie beurteilt der Naturschutz das Projekt? Gibt es eine artenschutzrechtliche Untersuchung?

Durch den Bauherrn ist ein Gutachterbüro beauftragt worden, welches derzeit Untersuchungen hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Aspekte durchführt. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird unter anderem eine artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet werden, die auch Gegenstand der Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplans sein wird. Weiterhin wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, in dem der Eingriff in Natur und Landschaft bewertet wird. In diesem Rahmen wird auch der erforderliche Ausgleich bestimmt. Eine enge Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis ist gewährleistet, eine Beurteilung liegt jedoch noch nicht vor, weil auch die Gutachten sich noch in der Erarbeitung befinden.

22. Was wird es für Ausgleichsmaßnahmen geben? Wer bezahlt die Ausgleichsmaßnahmen?

Die Ausgleichsmaßnahmen können derzeit noch nicht benannt werden. Fest steht, dass die Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden müssen. Da die Trasse jedoch noch nicht endgültig festgelegt wurde und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans noch nicht bestimmt worden ist, konnte der Ausgleichsbedarf noch nicht ermittelt werden. Bis zur Offenlage des Bebauungsplans wird sowohl die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs als auch die Planung der Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen sein. Die Kostenübernahme für die Ausgleichsmaßnahmen wird im Städtebaulichen Vertrag geregelt.

23. Kann ein Sichtschutz und ein Lärmschutz für Anwohner gewährleistet werden?

Welche Anwohner die Brücke nach der Realisierung von den Wohnungen oder Häusern oder auch aus den Gartenbereichen sehen werden können, kann erst nach der endgültigen Festlegung der Trasse bestimmt werden. Ein zusätzlicher Sichtschutz ist in den Planungen für die Brücke jedoch nicht enthalten. Vergleichbares gilt auch für den Lärmschutz: Die Brücke muss so gebaut und betrieben werden, dass keine schädlichen Lärmeinwirkungen von ihr ausgehen werden. Wie hoch die Geräuschimmissionen bei den Anwohnern sein werden, kann jedoch ebenfalls erst nach der Festlegung der Trasse und der Abstimmung des Betreiberkonzeptes durch ein Schallgutachten bestimmt werden.

24. Wie viele Besucher werden erwartet? Wie verteilen sich die Besucher auf die Wochentage? Wie verteilen sich die Besucher auf die Innenstadt und das Berner Feld?

Im Auftrag der Stadt Rottweil hat Kohl & Partner, ein Tourismus Consulting Büro aus Stuttgart, eine Studie zu den touristischen Perspektiven zu Testturm und Hängebrücke erarbeitet. Die Gutachter rechnen bei einer abgestimmten touristischen Angebotsgestaltung mit einem Besucherpotenzial von ca. 337 000 Besuchern für Testturm und Hängebrücke pro Jahr, wovon 198 000 neue Tagesgäste sein werden. Die übrigen Besucher kommen heute bereits als Tagesgäste nach Rottweil. Hierdurch ergibt sich ein Anstieg der Tagesbesucher von heute bereits 1,2 Millionen auf 1,4 Millionen Dies entspricht einer Steigerung um 17 Prozent. Der Bauherr rechnet mit 100 000 Besuchern pro Jahr für die Hängebrücke, d.h. im Durchschnitt 275 Personen pro Tag. Grundsätzlich ist von starken Schwankungen in der Anzahl der Besucher auszugehen, abhängig zum Beispiel von der Jahreszeit oder vom Wochentag. Die höchsten Besucherzahlen werden an den Wochenenden erwartet. Derzeit können noch keine Aussagen getroffen werden, wie sich die erwarteten Besucher zwischen dem Berner Feld und der Innenstadt verteilen werden. Im weiteren Planungsverfahren werden hierzu gutachterliche Aussagen erarbeitet werden, in die auch die geplante Verkehrslenkung einfließen wird.

25. Welche touristischen und wirtschaftlichen Effekte sind zu erwarten?

Durch die erwartete Steigerung der Tagesbesucher um 17 Prozent (siehe hierzu Frage 24) ist bei einer abgestimmten Angebotsgestaltung innerhalb Rottweils ein zusätzlicher tagestouristischer Bruttoumsatz von bis zu 4,8 Millionen Euro möglich. Hierbei wird der Studie von Kohl & Partner zufolge von durchschnittlichen Tagesausgaben von 24,50 Euro pro Gast ausgegangen. Dabei werden nicht nur Betriebe, die direkt mit dem Tourismus bzw. den Besuchern zu tun haben, profitieren, sondern auch Betriebe der sogenannten zweiten Umsatzstufe (z.B. Metzger, Bäcker, Lebensmittelmarkt). Weiterhin wird Rottweil auch als Standort für Unternehmen und zum Beispiel Hotels an Attraktivität gewinnen. Von allen Maßnahmen, die sich aufgrund der sich ändernden touristischen Gegebenheiten ergeben, werden auch die Bürger profitieren. Hierzu gehören zum Beispiel längere Öffnungszeiten in der Gastronomie, Stadtpflegemaßnahmen oder die Stärkung des lokalen Einzelhandels (einschließlich der Angebotsvielfalt) durch zusätzliche Kaufkraft.

E – Kosten und Investitionen

26. Wer zahlt die Folgekosten? Wer finanziert die Nachbesserungsarbeiten?

Herstellungskosten sowie Folgekosten für den Betrieb der Hängebrücke oder für Nachbesserungsarbeiten an der Brücke trägt der Bauherr.

27. Ist die Stadt am Eintritt beteiligt?

Inwieweit die Stadt Rottweil an den Einnahmen aus dem Eintritt beteiligt sein wird, wird derzeit mit dem Bauherrn verhandelt. Sollte eine Regelung getroffen werden, so wird diese in den Städtebaulichen Vertrag (siehe hierzu auch Frage 14) aufgenommen.

28. Wie sieht die Absicherung der Stadt im Fall einer Insolvenz des Bauherren aus?

Die planmäßige Fertigstellung der Brücke kann z.B. durch entsprechende Bürgschaften abgesichert werden; weitergehende diesbezügliche Regelungen können im Städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

29. Wer bezahlt die Infrastruktur am Einstieg?

Soweit die Einrichtungen für die Brücke unmittelbar erforderlich oder mit dem Bauwerk der Brücke zusammenhängt, werden die entsprechenden Kosten dem Bauherrn im Städtebaulichen Vertrag auferlegt. Im Übrigen werden weitere Einrichtungen Gegenstand der Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag sein.

30. Wer verdient was an der Brücke?

Die unmittelbaren Einnahmen aus den Nutzungsgebühren fließen dem Betreiber zu. Von zusätzlichen Umsätzen durch die erwarteten Besucher dürften vor allem Einzelhändler und Gastronomen profitieren.

31. Welche Finanzierungskosten kommen auf die Stadt zu?

Alle unmittelbar mit der Errichtung und dem Betrieb der Brücke verbundenen Kosten wird der Bauherr tragen. Die Stadt hat gegebenenfalls die Kosten zu tragen, die nur mittelbar in Verbindung mit dem Projekt stehen und die vor allen Dingen der Attraktivierung der Stadt für Besucher und Bewohner dienen. Wenn zum Beispiel eine neue Beschilderung vorgenommen werden sollte, dann wären hier Finanzierungsaufwendungen für die Stadt erforderlich.

F – Weitere Aspekte

32. Ist das Berner Feld/der Turm eine Konkurrenz zur Innenstadt?

Im Rahmen der Bauleitplanung für das Berner Feld ist auszuloten, in welchem Umfang dort Nutzungen und Einrichtungen zugelassen werden können, ohne die besondere Funktion der Innenstadt als zentrales Versorgungs- und touristisches Zentrum in Frage zu stellen. Im Rahmen der dritten Änderung des Bebauungsplans für das Berner Feld wird derzeit ein Besucherzentrum westlich des Testturmes geplant. Hier soll unter anderem ein gastronomisches Angebot in unmittelbarer Nähe zum Testturm entstehen. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ausgewertet. Für die vierte Änderung des Bebauungsplanes für das Berner Feld wurde bislang nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst, mit dem der Gemeinderat die Planungsabsicht bekräftigt hat. Details für diese Planung, in der unter anderem auch weitere gastronomische Nutzungen zugelassen werden könnten, liegen noch nicht vor.

33. Wo kann das Zimmertheater/Sommertheater stattfinden?

Die Aufführungen des Zimmertheaters können wie bisher im Bockshof stattfinden; eine Beeinträchtigung durch die geplante Hängebrücke ist nicht zu erwarten.

34. Sind Alternativen außerhalb vom Bockshof geprüft worden (Viadukt, Duttenhofer Straße)?

Im Vorfeld wurden auch Einstiegspunkte im Bereich Liederhalle oder Nägelesgraben untersucht, die aber aufgrund technischer Belange nicht umsetzbar sind. Das Viadukt ist bereits aufgrund der geringen Bürgersteigbreite nicht geeignet, einen Brückenkopf aufzunehmen.

35. Ist die Stadt bereit, auch an anderen Standorten gegen den Denkmalschutz anzugehen?

Die Stadt bemüht sich in allen Bereichen, ihr historisches Erbe zu wahren und zu pflegen und gleichzeitig unter Beachtung denkmalpflegerischer Aspekte den zeitgemäßen Anforderungen der Stadtentwicklung gerecht zu werden.