Um den Omsdorfer Hang ranken sich einige Geschichten. Geldverschwendung ist aber kein Thema, sagt zumindest das RP. Foto: Nädele

Geldverschwendung beim Omsdorfer Hang? Regierungspräsidium weist Vorwurf zurück.

Rottweil - Erst ging der Glaube an die eigene Verwaltung flöten, jetzt in das Regierungspräsidium (RP). FFRundPRoFI reagiert enttäuscht auf ein Schreiben von Freiburg in Sachen Omsdorfer Hang. Das RP sagt, die Stadt habe (fast) alles richtig gemacht.

Der Omsdorfer Hang liefert seit Monaten Stoff zum Diskutieren und Schreiben. Ein solches Schriftstück hat nun die Fraktion des Gemeinderats FFRundPRoFI erhalten. Es handelt sich um eine Stellungnahme des RPs in Freiburg. In seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde hat es sich mit den Vorgängen rund um den Omsdorfer Hang befasst. Genauer gesagt mit den ehemaligen Asylbewerberunterkünften.

Die Fraktion FFRundPRoFI hatte das RP angerufen. Sie warf der Stadt einen verschwenderischen Umgang mit den Unterkünften vor. Doch die Antwort fällt für die Stadträte, die sich als einzige und wahre Opposition im Gremium sehen, enttäuschend aus, wie aus einer Stellungnahme und aus dem Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten zu entnehmen ist.

Nebenbei bemerkt: Der Stadtverwaltung lag gestern Nachmittag noch keine Information aus Freiburg vor.

Der Vorwurf der Fraktion, die Verwaltung sei nicht sparsam mit Steuergeldern umgegangen, habe das RP zurückgewiesen mit der Begründung, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Stadt Rottweil – wie damals viele anderen Kommunen – verpflichtet worden sei, Asylbewerber angemessen unterzubringen.

Der Bund habe damals die dadurch entstandenen Kosten getragen oder erstattet. Nicht nur am Omsdorfer Hang (1992), sondern auch in anderen privaten Unterbringungen seien damals Mieten weit über dem gültigen Mietwertspiegel der Stadt Rottweil vereinbart worden.

"Auch wenn der Bund die Kosten erstattet und die Kommunen verpflichtet habe, Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern bereitzustellen, sind das nach wie vor Steuergelder, wenn auch nicht direkt von der Kommune ausgegebene", bemängelt die Fraktion.

Was FFRundPRoFI missfällt: In dem Antwortschreiben sei offensichtlich, dass das Regierungspräsidium sich durchweg die Stellungnahmen der Stadt Rottweil zu eigen gemacht habe, "unsere Fraktion hätte sich eine neutralere Bewertung gewünscht".

Zudem geht es FFRundPRoFI weniger um die 90er-Jahre als um die Zeit nach dem Ende der Untervermietung an das Landratsamt ab 2007 und den Leerstand der Häuser mit der darauffolgenden Schimmelproblematik. "Die Schimmelbildung wurde bei der Übernahme nicht erkannt. Erst das vom Investor in Auftrag gegebene Gutachten (2009) offenbarte dies und wurde durch das zweite von unserer Fraktion erwirkte Gutachten (2011) bestätigt."

Das RP folge hier immerhin der Mitteilung der Stadt Rottweil, sie werde bei künftigen Abnahmen strenger kontrollieren und bei den geringsten Anhaltspunkten für versteckte Mängel zumindest eine Verlängerung der Verjährungsfrist als Abnahmevoraussetzung einfordern.

Bleibt ein weiterer Punkt: Wenn kein Rechtsverstoß vorliege, dann sei doch die Frage zu stellen, warum die Gemeinderatsverhandlungen ausschließlich nichtöffentlich geführt worden seien, so FFRundPRoFI abschließend.