Das Feuer beim Gemeindehaus in der Johanniterstraße hat an den Gebäude einen erheblichen Schaden angerichtet. Foto: Schulz

Brandstifter des evangelischen Gemeindezentrums ist schwieriger Fall. Psychisch krank.

Kreis Rottweil - Wie geht man mit einem Täter juristisch und menschlich korrekt um, der wohl eine Straftat planen kann, psychisch gesehen aber nicht fähig ist, die Folgen abzusehen und zudem Schwierigkeiten hat, seine Impulse zu kontrollieren?

Der psychisch kranke 28-Jährige, der am 2. September vergangenen Jahres einen Papiercontainer hinter dem evangelischen Gemeindezentrum in der Johanniterstraße in Rottweil angezündet hatte und einen Brand auslöste, vor dem der Hausmeister beinahe nicht mehr aus seiner Wohnung hätte fliehen können, ist auch für das Amtsgericht Rottweil ein schwieriger Fall.

Der junge Mann ist nicht nur schwer hörgeschädigt und deshalb in einer besonderen Wohngruppe des St. Antonius-Heimes Rottweil untergebracht, er leidet zudem unter einem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom und in Teilen unter einer "dysfunktionalen Persönlichkeitsstörung". Dies jedenfalls ist die Diagnose des forensischen Psychologen, der den jungen Mann während dessen angeordneter Unterbringung in einer Einrichtung auf der Insel Reichenau stellte.

Das Problem, das sich im Alltag stellt, zeigte sich in den Aussagen der Erzieher des St.-Antonius-Heims, die ihren Schützling zum Teil schon seit 20 Jahren kennen. Er kann seine Impulse nicht kontrollieren. Das bedeutet: Kaum dreht man ihm den Rücken zu, stellt er auch schon etwas an. Die letzte schlimmere Tat war das Anzünden eines Vorhangs im Münster Heilig-Kreuz im Jahr 1995.

Zündeleien dominieren sein Handlungsmuster allerdings nicht – sondern Diebstähle oder Streiche, deren Folgen der Angeklagte nicht bedenkt. Die Folge: Das Haus St. Antonius ging zu einer 1:1 Betreuung über, und nachts wurde sein Zimmer abgeschlossen, mit Einverständnis des Angeklagten. Am Sonntag, 2. September 2012, durfte er Brötchen holen gehen. Diese Freiheit, die ihm erst seit kurzer Zeit gewährt worden war, nutzte er dann zur Straftat. Er entwendete ein Feuerzeug von einem taubstummen Heimbewohner, zündete ein Stück Karton aus dem Papiercontainer an, warf dieses in den Container und ging dann zum Bäcker. Dass daraus ein Großbrand würde, sei ihm nicht klar gewesen, so der Angeklagte. Dass er die Tat geplant habe, gab er aber zu.

Nun, nach der Brandstiftung, sieht sich die Heimleiterin von St. Antonius außerstande, eine weitere Unterbringung des Angeklagten in ihrem Haus zu verantworten. Es herrsche zu viel Angst unter den Bewohnern seit dem Brand, so ihre Einschätzung.

Das Gericht ist nicht nur damit beschäftigt, das geeignete Strafmaß zu finden, sondern auch eine geeignete Unterbringung, die einerseits die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet, andererseits aber auch die psychischen Probleme und die Hörbehinderung des Angeklagten berücksichtigt. Die Verhandlung wird am 8. März fortgesetzt.