Der Bierlinger Netto-Markt kann derzeit nach den bestehenden Vorgaben des Regionalplanes Neckar-Alb nicht ohne weiteres um die leer stehende ehemalige Schleckerfläche (rechts) erweitert werden. Foto: Bieger Foto: Schwarzwälder-Bote

Bürokratische Hürden für die Erweiterung des Netto-Marktes / Rechtsanwälte sind bereits im Einsatz

Von Ambros Bieger

Starzach-Bierlingen. Der Lebensmittelmarkt Netto in Bierlingen beabsichtigt, durch Hinzunahme der ehemaligen Schleckerfläche eine Verkaufsflächenänderung und damit eine zeitgemäße Ausrichtung seines Betriebes. Geplant ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche von 732 Quadratmetern um rund 190 auf knapp 1050 Quadratmeter. Damit würde der Markt über der Großflächigkeit von 800 Quadratmetern liegen, die aber nach dem Regionalplan Neckar-Alb die Obergrenze darstellt. Der Erweiterung wird derzeit daher nicht zugestimmt, obwohl der Grundstückseigentümer und die Gemeinde Starzach sehr daran interessiert sind, die Grundversorgung für die Zukunft zu sichern. Nun hat die Gemeinde mit dem Planungsbüro kommunalPLAN Kontakt aufgenommen und den Rechtsanwalt der Firma Nett eingeschaltet, um ihre Interessen durchzusetzen.

Im Gemeinderat erläuterte Henner Lamm von kommunalPlan die Entwicklungsperspektiven des Lebensmittelhandels in Starzach. Danach ist die ländlich geprägte Flächengemeinde mit 4400 Einwohnern ein Kleinzentrum und besitzt einen Versorgungsauftrag im Grundbedarf für ihren Nahbereich.

Der einzige Lebensmittelmarkt mit umfangreichem Sortiment, der für größere Einkäufe geeignet ist, ist der Netto-Markt Bierlingen. Doch auch dieser Anbieter ist hinsichtlich Flächendimensionierung und Warenpräsentation nicht mehr zeitgemäß, stellt das Planungsbüro fest, denn mit der Schließung des Schleckermarktes hat der Standort Starzach deutlich an Attraktivität verloren.

Die Umsatzerwartung des projektierten Lebensmittelmarktes liege bei etwa 3,8 Millionen Euro, wovon rund 3,2 Millionen Euro auf den Lebensmittelbereich entfallen.

Die Wettbewerbswirkungen, so wird weiter festgestellt, gegenüber den heutigen Anbietern im Einzugsgebiet liegen unterhalb der gutachterlichen Nachweisbarkeit und seien daher unkritisch und der Kaufkraftabfluss könne reduziert werden.

Um der Erweiterung zum Erfolg zu verhelfen, ist nach Ansicht von Planungsbüro und Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Stumpacher Weg" in ein "Sondergebiet" erforderlich. Dem stimmten die Gemeinderäte zu.

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