Vor dem Landgericht Tübingen wird der Prozess um einen Raubmord in Rottenburg verhandelt. Foto: Bernklau

Junge Mutter starb an Verblutungen. 67 Stiche und 21 Schnitte festgestellt. Angeklagter bleibt bei seiner Version.

Rottenburg/Tübingen - Die junge Mutter, die im vergangenen Mai in ihrer Wohnung tot aufgefunden wurde, starb an Verblutungen. Dies berichtete der Gerichtsmediziner Professor Frank Wehner im Landgericht Tübingen.

Der 27-jährige Angeklagte soll die junge Mutter am 31. Mai in ihrer Wohnung in Bästenhardt mit 145 Messerstichen getötet haben. Bei der Untersuchung am Tatort und einen Tag später stellte der Gerichtsmediziner am Körper des Opfers 67 Stiche, 21 Schnitte und 57 mögliche Abwehrverletzungen fest. In 20 Jahren Berufserfahrung habe er eine solche Masse an Verletzungen noch nie gesehen. "Mir ist das Wort Massaker eingefallen", zeigt er sich merklich geschockt.

Fragen werfen weiter die Blutspuren des Angeklagten auf, die in der Wohnung des Opfers gefunden wurden. Wieder beteuert der 27-Jährige, dass eine alte Wunde an seinem Finger aufgegangen sei. Zugelegt habe er sich diese, als er einige Tage zuvor ein Messer geschliffen habe. Der Richter möchte vom Angeklagten genauer wissen, wie seine Verletzung entstanden ist. Zunächst habe er das Messer in der linken und den Wetzstahl in der rechten Hand gehalten, dann aber die Seiten gewechselt, beschreibt er darauf. Als er sich geschnitten habe, hielt er das Messer schließlich in der rechten Hand und das Wetzstahl in der linken. Zum besseren Verständnis stellt er den Vorgang noch einmal nach.

Der Gerichtsmediziner bestätigt eine Verletzung am linken Zeigefinger. Diese sei bei der körperlichen Untersuchung einige Tage nach der Tat schon teilweise abgeheilt gewesen. Aus diesem Grund könne die Version des Angeklagten stimmen. Trotzdem hat er einige Zweifel. Denn so wie das Schleifen des Messers nachgestellt wurde, könne die Wunde nicht entstanden sein. Außerdem sei der Angeklagte Rechtshänder. Er müsse deshalb das Messer eigentlich zuerst in der rechten Hand gehalten haben, ist er überzeugt. Zu Beginn war aber das Gegenteil der Fall. "Möglicherweise ist die Verletzung im Gerangel mit dem Opfer bei der Tat entstanden", mutmaßt er.

Immer noch ist keine Tatwaffe aufgetaucht. Auf Grundlage der Untersuchungen der Verletzungen wird von einem Messer mit einer mindestens zehn Zentimeter langen Klinge ausgegangen. Die Breite müsse bei etwa zwei bis drei Zentimetern liegen.

Am Dienstag, 8. April, wird der Prozess fortgesetzt. Befragt werden soll dann die Lebensgefährtin des Angeklagten.