Bürger beklagen sich über Belästigungen bei Abendveranstaltungen

Rottenburg (amb). Bereits in der Bürgerfragestunde des Gemeinederates kam das Thema der Erweiterung der Carl-Joseph-Leiprechtschule (CJL) auf den Tisch.

Eine Bürgerin wollte wissen, wie sich die Pläne für die Erweiterung mit dem Landschaftsschutz vertragen. Bis heute habe die Stadt keine Konsequenzen daraus gezogen, dass das Weggental Landschaftsschutzgebiet sei. Die Bebauung sei nur ein erster Schritt, es werde sicherlich noch mehr seitens der Schule erweitert, man munkle gar von einer neuen Halle.

Stadtplanungsamtsleiterin Angelika Garthe betonte, dass weitere Erweiterungspläne seitens der CJL nicht bekannt seien. Auch ragten die Planungen nicht in ein potenzielles Landschaftsschutzgebiet hinein. Im Weggental gebe es nur die Ehehalde, wo ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei.

Ein anderer Bürger meinte, dass vor 30 Jahren die Schule am Rande eines Wohngebietes gebaut worden sei. Die Verkehrsanbindung der Schule komme heutigen Voraussetzungen nicht entgegen. Die Anwohner würden immer wieder von Veranstaltungen insbesondere in den Abendstunden belästigt. Vereine würden in der Halle trainieren, zudem gebe es viele Elternabende – künftig sogar noch mehr.

OB Stephan Neher betonte, dass die Stadt bei Abendveranstaltungen stärker kontrollieren werde. Auch sei ein Halteverbot entlang der Straße eingeführt worden, welches ebenso kontrolliert werde. Bewährt habe sich auch der Bring- und Holparkplatz an der Justizvollzugsanstalt in fußläufiger Entfernung zur Schule. Im Kreisel gebe es auch keine langen Rückstaus mehr, sei beobachtet worden.

Ein Bürger kritisierte, dass der Weggentalparkplatz nachts von Besuchern der Schule nicht angenommen werde, da er nicht beleuchtet sei. Dies will die Stadt nun prüfen und eventuell ändern.

Im Anschluss an die Bürgerfragestunde gab der Gemeinderat grünes Licht für den Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag, der mit der Schule geschlossen wird. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss, damit ist der Bebauungsplan rechtskräftig.