Nicht ganz glücklich ist der Regionalverband Neckar-Alb über Schuppengebiete: Für Nebenerwerbslandwirte seien sie in Ordnung, aber oft würden die Gebäude zweckentfremdet genutzt. Der Zersiedelung solle Einhalt geboten werden. Foto: Hertle

Schuppengebiet: "Machbar an Ortsrändern". Sachgebietsleiter kritisch gegenüber Zweckentfremdung.

Rosenfeld - In mehreren Stadtteilen haben sich Ortschaftsräte für die Ausweisung von Schuppengebieten ausgesprochen. Der Regionalverband Neckar-Alb als Planungsinstanz sieht das mit gemischten Gefühlen.

Ein Argument, das immer wieder genannt wird, unter anderem in Heiligenzimmern und Leidringen, ist folgendes: Es könne in Schuppen am Ortsrand Platz für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte von Nebenerwerbslandwirten oder Besitzern von Streuobstwiesen geschaffen werden. Dann sei es möglich, die alten Gebäude in der Ortsmitte abzubrechen oder zu renovieren.

Diesen Ansatz unter dem Schlagwort Innenentwicklung kann Peter Seiffert, stellvertretender Verbandsdirektor und Leiter des Sachgebiets Landschaft und Umwelt beim Regionalverband, durchaus nachvollziehen: "Ein alter Bauernhof, der vor sich hingammelt, macht einen Ort nicht attraktiv." Doch schränkt er ein, dass Schuppengebiete am Rand der Dörfer nicht ausufern sollten.

Auch sieht er die Tatsache, dass Gebäude in solchen Gebieten auch für andere Zwecke als die der Landwirtschaft genutzt werden, etwa als Lager für Fahrzeuge oder Brennholz, kritisch. Ein Ärgernis ist für ihn, dass etwa Wohnwagen untergestellt werden. Auch dürfe ein Schuppengebiet kein "Ersatz-Gewerbegebiet" sein, so Seiffert. Nicht umsonst seien die Hürden hoch. Belange des Naturschutzes hätten Vorrang, und es dürfe keine Zersiedelung und "bandartige Strukturen" geben.

Seiffert ist sich bewusst, dass manche Schuppen nicht der Landwirtschaft, dem Bewirtschaften der eigenen Streuobstwiesen oder des Privatwaldes dienten. Aber: "Der Regionalverband ist nicht die Aufsichtsbehörde – das sind Landkreise und Kommunen." Der Regionalverband könne nur die Grundzüge der Raumordnung und Landschaftsplanung festlegen.

"In Siedlungsnähe ist so ein Schuppengebiet in der Regel machbar", sagt Seiffert – wenn nicht auf ausgewiesenen Biotopen oder in Naturschutzgebieten gebaut werde. Landwirte genießen hingegen das Privileg, dass sie auch im Außenbereich bauen dürfen. Aber auch da gebe es strenge Vorschriften, sagt Seiffert.