Geänderte Hauptsatzung wird dem Landratsamt übermittelt / Rolf Kotz schaltet Regierungspräsidium ein

Von Lorenz Hertle

Rosenfeld. Das Thema unechte Teilortswahl ist für Bürgermeister Thomas Miller erledigt: "Die Änderung der Satzung wird veröffentlicht und dem Landratsamt zur Prüfung übermittelt." Unterdessen hat der Heiligenzimmerner Ortsvorsteher das Regierungspräsidium eingeschaltet.

Der Gemeinderat hat nach dem ersten Beschluss über die Abschaffung der unechten Teilortswahl auch den entsprechenden Passus der Hauptsatzung geändert. Im Paragrafen 9 war beschrieben, dass in Rosenfeld die unechte Teilortswahl galt, sprich, jeder Stadtteil eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat hatte. Dies alles wurde per Mehrheitsbeschluss am Donnerstag vergangener Woche aufgehoben. Stehen blieb lediglich der Passus, wonach sich die Zahl der Gemeinderäte nach der nächstniedrigeren Gemeindegruppengröße richtet.

Miller erwartet durch die Abschaffung der unechten Teilortswahl Vorteile – zumeist für die Wahlberechtigten. Die könnten, meint er, frühestens bei der Kommunalwahl 2019 aus den Bewerberlisten auswählen und müssten bei Stadtteilvertretern nicht mehr darauf achten, nur einen oder zwei zu wählen. Die Listen werden nach seiner Einschätzung alle Stadtteile bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigen.

Der Bürgermeister reagiert auch gelassen auf die Ankündigung des Heiligenzimmerner Ortsvorstehers Rolf Kotz in der Gemeinderatssitzung, die Abschaffung der unechten Teilortswahl einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu wollen. Kotz hatte bezweifelt, dass der alte Gemeinderat dazu die Legitimation habe. Doch das Landratsamt Balingen war anderer Meinung. Nun hat sich Kotz an das Regierungspräsidium Tübingen gewandt mit dem Argument, dass die Amtszeit des alten Gemeinderats am 31. Mai beendet gewesen sei und das neue Gremium eine Entscheidung solcher Tragweite hätte fällen müssen. Kotz hätte es akzeptiert, wenn das alte Gremium in der Juni-Sitzung, als der Beschluss über die Abschaffung der unechten Teilortswahl gefasst wurde, auch gleich die Hauptsatzung geändert hätte. Doch bei dieser Verzögerung – die Hauptsatzungsänderung erfolgte einen Monat später – hätte seines Erachtens eine erneute Anhörungsrunde der Ortschaftsräte stattfinden müssen.

Enttäuscht zeigt sich der Heiligenzimmerner, dass sein Antrag auf einen Bürgerentscheid mit knapper Mehrheit abgelehnt worden ist. Kotz sieht seine Kollegen aus Täbingen, Bickelsberg und Brittheim an seiner Seite; er habe viel Zuspruch bekommen.