Die Abwassergebührenbescheide von 2017 bis 2019 bringen eine Gebührenerhöhung. Symbolfoto: Kraufmann Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Ab 2017 Erhöhung um 74 Cent / Verwaltung geht nicht an die mögliche Obergrenze

Nicht begeistert sind die Mitglieder des Gemeinderats gewesen, dass die Abwassergebühren zum 1. Januar 2017 steigen sollen. Kämmerer Martin Bühler begründete diese Erhöhung mit Defiziten, die gedeckt werden müssen.

Rosenfeld. Umfangreich ist die Kalkulation der Kosten der Abwasserbeseitigung, die das Büro Heyder + Partner in Tübingen für die Jahre 2017 bis 2019 angefertigt hat. Daraus ergibt sich eine Unterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung, während bei der Niederschlagswassergebühr ein rechnerischer Überschuss entstanden ist. Doch ist den Kommunen laut Gemeindeordnung aufgegeben, dass die Abwassergebühren kostendeckend sein müssen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch kein Gewinn erwirtschaftet werden darf.

Die Verwaltung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Kanälen und Kläranlagen hohe Investitionen anstehen – Stichwort Eigenkontrollverordnung und die als Folge der Untersuchung notwendige Sanierung der Kanäle. Auch sei die jetzt noch vorhandene Infrastruktur mit drei Kläranlagen und langen Kanalstrecken kostenintensiv.

2012 setzte der Gemeinderat im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr auf 3,50 Euro je Kubikmeter fest, während für Regenwasser 0,33 Euro pro Quadratmeter berechnet werden. Beim Schmutzwasser ist in den Jahren 2013 bis 2015 eine Unterdeckung von insgesamt rund 76 000 Euro entstanden, bei der Niederschlagswassergebühr ein Plus von 122 798 Euro von 2011 bis 2015.

Nach der Gebührenkalkulation wäre eine Gebührenobergrenze von 4,24 Euro für den Kubikmeter Schmutzwasser möglich bei einer Verrechnung mit den Vorjahren plus 0,33 Euro beim Niederschlagswasser oder ohne Verrechnung 4,20 Euro für Schmutzwasser und 0,38 Euro fürs Niederschlagswasser. Die Verwaltung schlug nun vor, die Schmutzwassergebühr um 74 Cent auf 4,20 Euro anzuheben, die Niederschlagswassergebühr aber unverändert zu belassen. Bei 30 Kubikmetern wäre dies nach Bühlers Rechnung eine aus seiner Sicht moderate Erhöhung um 21 Euro pro Person im Jahr.

Dem vermochte Horst Lehmann, Vater von drei Kindern, nicht zuzustimmen: Eine fünfköpfige Familie müsse jährlich 105 Euro mehr berappen. Mit seiner Gegenstimme wurde der Kalkulation von Heyder + Partner zugestimmt und die Abwassergebühr für 2017 bis 2019 neu festgesetzt.