Der ehemalige "Grüne Baum" in Leidringen soll seinen Status als Denkmal verlieren. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Laut Landratsamt würde der ehemalige "Grüne Baum" in Leidringen seine Eigenschaft als Denkmal verlieren

Von Lorenz Hertle

Rosenfeld-Leidringen. Ein Ärgernis für die Leidringer ist die Ruine des ehemaligen Gasthauses "Grüner Baum" in der Erzinger Straße. Löcher klaffen im Dach; Ziegel fallen auf den Boden, und ein Bauzaun blockiert den Gehweg.

Der Zaun ist zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer aufgestellt worden. Die Bitte, den Zaun weg vom Gehweg auf das Grundstück zu verlagern, sei von Landratsamt und Regierungspräsidium abgelehnt worden, so Ortsvorsteher Horst Lehmann.

Das alte Gasthaus wurde nach Angaben des Landratsamts im Jahr 2000 unter Denkmalschutz gestellt. Doch seien in den vergangenen Jahren mehr als die Hälfte der verbauten Hölzer des Fachwerks und des Dachs so stark geschädigt worden, dass sie ersetzt werden müssten.

Nach Ansicht des Landratsamts würde es sich beim früheren "Grünen Baum" nach der erforderlichen Sanierung nicht mehr um ein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzes handeln – unabhängig von der Frage, ob eine Sanierung des Gebäudes bei dem Ausmaß der Schädigung noch wirtschaftlich vertretbar wäre. Der Verlust an historischer Substanz wäre laut der Behörde so groß, dass einem Abbruch keine denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen mehr entgegen stünden.

Doch weist das Landratsamt darauf hin, dass vor einem Abbruch der vorhandene Bestand des "Kulturdenkmals" mit der Denkmalpflege abgestimmt und mit Fotos dokumentiert werden. Ferner teilt die Kreisbehörde mit, dass der ehemalige Gasthof seit längerem in der von der Denkmalpflege geführten Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale enthalten ist, die im Internet einsehbar ist.

Grundsätzlich kann die Baurechtsbehörde des Landratsamts auf Anfrage der Gemeinde ein baufälliges Gebäude kontrollieren. Ergibt die Prüfung, dass von dem Gebäude Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, wenn etwa Dachziegel oder Mauerwerk auf Straßen, Wege und Nachbargrundstücke fallen, kann die Behörde laut Landratsamt den Eigentümer des maroden Gebäudes auffordern, die Gefahr zu beseitigen – entweder per Sanierung oder Abbruch. "Da dabei einige Zeit bis zur Beseitigung dieser Gefahr vergehen kann, wird die Gemeinde als Ortspolizeibehörde tätig, um bei Gefahr im Verzug das Gebäude mittels Bauzaun abzusperren", so die Kreisbehörde, also wenn ein Passant durch herabfallende Mauerstücke oder Dachziegel verletzt werden könnte.

Das war laut Bürgermeister Thomas Miller bei einem Gebäude im Rote-Halde-Weg der Fall, dessen Abbruch wegen Baufälligkeit vom Landratsamt angeordnet worden ist.