Dachgauben schaffen zusätzlichen Platz, sind aber durch Bauvorschriften erschwert. Das soll sich ändern. Foto: Remmers Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat fasst Beschluss über die Gaubensatzung / Bisher bremsen restriktive Vorschriften Bauwillige

Rosenfeld (lh). Mehr Freiheiten haben künftig Bauherren in Rosenfeld und den Stadtteilen. Denn die Satzung über die Zulässigkeit von Dachaufbauten, die so genannte Dachgaubensatzung, soll bisherige Beschränkungen und überholte Festlegungen aufheben.

Die Gestaltungsrichtlinien für die Zulassung von Dachaufbauten von 1992 sind auch nach Ansicht der Stadtverwaltung überholt, da sie aus heutiger Sicht Bauwillige zu sehr einschränken. So sind Dachaufbauten bis zu einer Neigung von 29 Grad gar nicht zugelassen, Dreiecksgauben mit Satteldach ab 30 Grad Dachneigung und Schleppgauben mit einem geraden Dach ab 35 Grad. Dreiecksgauben dürfen nach der bisherigen Festlegung nicht breiter als zwei Meter sein. Die zulässige Dachneigung bemisst sich nach der Neigung des Hauptdachs.

Ferner muss der Abstand zwischen den Gauben mindestens das Anderthalbfache der Gaubenbreite betragen; der Abstand von der Außenwand an der Traufe ist festgelegt nach der Dachneigung und darf zwischen 50 Zentimeter und einem Meter betragen. Der Abstand vom Giebel der Außenwand muss mindestens 1,50 Meter betragen, der Dachvorsprung maximal 20 Zentimeter. Die Gesamtlänge der Schleppgauben oder einer Einzelgaube darf höchstens ein Drittel, die Länge einer einzelnen Gaube bei mehreren Gauben ein Fünftel der Trauflänge betragen. Der Abstand zwischen den Gauben muss mindestens das Eineinhalbfache der Breite der Einzelgauben betragen, der Abstand vom Außenwandgiebel minimal 1,50 Meter. Für Schleppgauben gilt ein Mindestabstand von 50 Zentimetern von der traufseitigen Außenwand. Der Abstand von First des Hauptdachs bis zum First der Dreiecksgaube soll mindestens 1,20 Meter groß sein, bei Schleppgauben bis zum Dachansatz der Gaube 1,50 Meter und mehr. Das alles klingt sehr kompliziert und hat zu immer mehr Befreiungen bei Neubauvorhaben geführt. Per Satzung soll den Trends und Entwicklungen im Bauwesen Rechnung getragen werden, damit eine moderne Bebauung und Sanierung vorhandener Bausubstanz möglich wird. Ein anderer Hintergedanke ist auch die Verwendung regenerativer Energiequellen, sprich die Installation von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen.

Nach dem Satzungsbeschluss am heutigen Abend wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 23. April über die dann voraussichtlich eingegangenen Anregungen und Bedenken entscheiden.