Das EuGH hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus den Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer damit sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Foto: dpa

Wer entscheidet, was gelöscht wird und was nicht? Durch eine Schlichtungsstelle für Löschanträge bei Google will die Bundesregierung verhindern, "dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen".

Wer entscheidet, was gelöscht wird und was nicht? Durch eine Schlichtungsstelle für Löschanträge bei Google will die Bundesregierung verhindern, "dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen".

Berlin - Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für ein "Recht auf Vergessen" zügig eine Schlichtungsstelle für Löschanträge bei Google einrichten.

Es müsse verhindert werden, "dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen", teilte der zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), in einer Stellungnahme mit. Dafür käme "eine Verpflichtung zur Einführung geeigneter Streitschlichtungsmechanismen" in Betracht.

Das EuGH hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus den Ergebnislisten löschen müssen, wenn ein Nutzer dabei sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind laut Google mehrere tausend Löschanträge eingegangen.

Derzeit arbeite das Unternehmen mit Hochdruck daran, ein praktikables System auch in verschiedenen Sprachen aufzusetzen, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der dpa am Dienstag. Bis das System steht, werde es aber noch eine Weile dauern.

Recherche im Netz könnte unmöglich werden

Der Deutsche Journalisten-Verband DJV sieht nach dem neuen Urteil die Gefahr, dass es Journalisten unmöglich gemacht werden könnte, im Netz zu recherchieren. Der Verband forderte den Bundestag auf, einen rechtlichen Rahmen für Online-Recherchen in einem Bundesgesetz zu verankern.

"Journalistinnen und Journalisten sind für ihre Recherchen in Suchmaschinen auf einen verlässlichen Rahmen angewiesen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der freie Informationszugang muss den gleichen Stellenwert haben wie der Datenschutz."

Das Ministerium betonte, es gelte jeden Fall genau abzuwägen. Entsprechendes Recht soll demnach europaweit gelten. "Wichtig ist uns, dass die notwendige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Recht auf Privatsphäre anders als von der Kommission vorgesehen in der Datenschutzgrundverordnung selbst geregelt und nicht den Mitgliedstaaten überlassen wird", sagte Schröder.

Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung in der Bundesregierung. Sobald eine gemeinsame Position gefunden ist, sollen Gespräche mit Google aufgenommen werden, sagte Schröder. Der Suchmaschinenbetreiber ist nicht darauf erpicht, selbst zu entscheiden, wann ein Verweis zu löschen ist und wann nicht. Die Umsetzung des Urteils sei kompliziert und bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die betroffen seien, hieß es vonseiten des Unternehmens.

Die Entscheidung des EuGH war für viele überraschend ausgefallen. Geklagt hatte ein Mann aus Spanien, der die häufige Verbindung seines Namens mit einer lange zurück liegenden Zwangsversteigerung seines Hauses in den Suchergebnissen von Google monierte. Der EuGH entschied, dass Google in solchen Fällen den Link löschen müsse. Der Inhalt bleibt dabei unberührt, er wird nur schwerer auffindbar.

Datenschützer fordern bei der Klärung der Fälle eine zentrale Rolle ein. Das habe das EuGH klar festgelegt, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem "Handelsblatt", das zuvor über die Pläne der Koalition berichteten. Alternativ könne es zusätzlich noch eine Schlichtungsstelle geben, die die Betroffenen ansteuern könnten.