Willi Voss steht in seinem Hausgarten in Ratshausen, wo er in einem 1000-Liter-Fass Regenwasser sammelt. Bei der Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr wird dieses Wasserfass aber nicht berücksichtigt. Das ärgert ihn. Foto: Visel

Ratshausener Willi Voss wendet sich gegen Bescheid für Abwassergebühr: Brief an Innenminister.

Ratshausen - "Mir geht es nur um Gerechtigkeit", sagt Willi Voss aus Ratshausen. Er ist mit seiner neu festgelegten Abwassergebühr nicht einverstanden und hat in dieser Sache schon einen Brief an Innenminister Hans-Peter Friedrich aufgesetzt.Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr müssen die Hausbesitzer nunmehr auch für das in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Regenwasser Gebühren bezahlen. Und gerade bei diesen neuen Regelungen gibt es für Voss einige Ungereimtheiten, "die sich für viele Bürger, nicht nur in Ratshausen, nachteilig auswirken und ungerecht sind". Voss erinnert an diejenigen, die an einem öffentlichen Gewässer – etwa an einem Bach – wohnen und ihr Oberflächenwassern direkt dort einleiten können.

In Ratshausen sei das vielleicht ein Viertel der Bürger, der Rest müsse die Gebühr zahlen und sei somit klar benachteiligt, sagt Voss. Immerhin müsse er pro Jahr rund 50 Euro berappen, so hoch sei die neue Gebühr für sein Regenwasser.

Behörde hat Einspruch zurückgewiesen

Und da kommt für ihn die zweite Ungerechtigkeit ins Spiel: Denn er sammle zwischen Frühjahr und Herbst laufend Dachwasser in einem fest installierten 1000-Liter-Fass auf. Das Wasser nutze er zum Gießen im Garten. Dieses Wasser, das somit nicht in die Kanalisation gelange, werde ihm aber bei der Abwassergebühr nicht angerechnet, klagt der Rentner. Und das wollte er nicht auf sich sitzen lassen. Also legte er Widerspruch gegen den Abwasserbescheid der Gemeinde Ratshausen beim Landratsamt ein. Die Behörde hat diesen aber zurückgewiesen. In dem Schreiben wird auch dargelegt, dass es eine Befreiung nur für das Oberflächenwasser gebe, das in ein Gewässer eingeleitet werde, das nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sei. "Das sind nur ganz wenige Fälle."

Weiter heißt es, eine Wassertonne mit einem Fassungsvermögen von 1000 Litern könne nicht angerechnet werden; nötig sei ein Volumen von mindestens 2000 Litern Und noch eins: Bei einer Regentonne, die hinsichtlich der Abwassergebühr geltend gemacht werden könne, gilt laut Behörde zudem, dass das Fallrohr nicht an die Kanalisation angeschlossen sein dürfe.

Auch damit war Voss nicht einverstanden. Er wandte sich erneut ans Landratsamt und hat zwischenzeitlich einen Termin bei Landrat Günther-Martin Pauli erhalten, bei dem es laut Voss "aber auch noch um andere Themen gehen wird". Des Weiteren hat der Ratshausener ein Schreiben an Innenminister Friedrich aufgesetzt, in dem er dem CSU-Politiker seinen Fall ausgiebig schildern wird.

Der Ratshausener Bürgermeister Heiko Lebherz weiß um das Voss’sche Problem, allein: "Ansprechpartner ist eigentlich der Gemeindeverwaltungsverband." In Ratshausen habe Voss als einziger Widerspruch gegen den Bescheid zur neuen Abwassergebühr eingelegt, sagt Lebherz. Auch dürfe nicht vergessen werden, dass man im Rahmen der gesplitteten Gebühr für das Schmutzwasser jetzt weniger bezahlen müsse.