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Änderung der Vorgaben im Schuppengebeit / Anonymer Briefeschreiber meldet sich

Mit einer Anpassung und Änderung des Bebauungsplans "Schuppengebiet Vogelherd Erweiterung" werden die von einem anonymen Briefeschreiber angeprangerten Missstände im Rangendinger Schuppengebiet "geheilt".

Rangendingen. Die Änderungen wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag beschlossen. "Wer hat denn diesen Plan gemacht?" Eine Frage, die von mehreren Gemeinderäten angesichts der teilweise nicht besonders praktikablen Vorgaben für das Rangendinger Schuppengebiet gestellt wurde. Und tatsächlich: Die vom Baurechtsamt zu Tage geförderten Verstöße gegen den geltenden Bebauungsplan erwiesen sich als nicht besonders eklatant. "Diese Vergehen stören eigentlich niemanden – außer den Briefeschreiber", sagte Bürgermeister Johann Widmaier. Gleichzeitig stellte er aber auch fest, dass die geplante Änderung ein "großes Entgegenkommen" für die Schuppenbesitzer sei.

Was ist planungsrechlich überhaupt sinnvoll? Da beispielsweise keinerlei Verstöße gegen die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen festgestellt wurden und es auch keine illegalen Feuerstellen gebe, seien die Verstöße eher harmloserer Natur, stimmten die Räte zu. Dagegen wurde neun Mal das geltende Pflanzgebot nicht beachtet. An diesem soll auch nicht gerüttelt werden. "Da müssen die Schuppenbesitzer jetzt halt nachpflanzen", stellte Widmaier fest.

Pflastersteine waren bisher nicht erlaubt

An sechs Schuppen sind die Zufahrten oder Stell- und Lagerflächen mit Pflastersteinen belegt, was bisher nicht erlaubt war, was jedoch in der Praxis oft sinnvoll sein kann. Die Änderung sieht vor, dass auf diesen Flächen alternativ der Einbau von wasserdurchlässigem Pflaster möglich ist, dies aber möglichst sparsam einzusetzen sei. Auch der Einbau von Fenstern oder Oberlichtern, wie an sechs von 13 Schuppen bereits zu sehen, werden nun ausdrücklich erlaubt sein – eine Neuerung, die vom Bürgermeister aus energetischen Gründen sogar begrüßt wurde. So könne wegen des einfallenden Tageslichts durchaus auch Strom gespart werden. Auch Aufschüttungen und Abgrabungen werden nachgenehmigt, da ohne diese eine Hangbebauung wie am Vogelherd kaum möglich sei, stellte er fest. Das wird auch dadurch bestätigt, dass an elf Schuppen derartige Geländeanpassungen bereits vorgenommen wurden. Schließlich ist zukünftig auch nicht nur die Lagerung von landwirtschaftlichen, sondern auch von forstwirtschaftlichen Geräten erlaubt.

Dennoch bleibe mit den Änderungen der Charakter eines "klassischen Schuppengebietes" erhalten, stellte Widmaier fest. Und weil das wohl auch die Räte so sahen, machten sie den Vorschlag, in der nächsten Sitzung auch gleich den ersten Teil des Bebauungsplanes im Vogelherd an die neuen Regelungen anzupassen. Dieser stammt noch aus dem den 1980er-Jahren und sei noch weniger eng geregelt, sagte Widmaier.