Das Amtsgericht verhandelte gegen einen Lahrer wegen Internet-Betrugs. Foto: Schabel

Ein Lahrer musste sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er im Internet Waren verkauft, aber nicht geliefert hatte. Zeugen sagten gegen ihn aus, die von weither angereist waren. Es stellte sich heraus, dass ihm die Taten schwer nachzuweisen waren.

Der Angeklagte von Anfang 30 und seine Frau hatten unter verschiedenen Namen Gegenstände auf Ebay angeboten, zum Beispiel einen Haarföhn der Marke Dyson im Wert von 300 Euro, einen Kaffeevollautomaten der Marke De’Longhi Dinamica, ebenfalls im Wert von 300 Euro, und eine Uhr der Marke Smart Watch Garmin im Wert von 250 Euro.

Vor Gericht sagten drei Zeugen aus: Ein 31-jähriger Mann aus Niedersachsen, eine 23-jährige Frau aus Bayern sowie eine 54 Jahre alte Frau aus Baden-Württemberg, die den Kauf für ihren Sohn getätigt hatte. Ihre Schilderungen ließen auf eine bestimmte Masche schließen, auf die sie hereingefallen waren: Der Angeklagte oder seine Frau boten auf Ebay unter einem falschen Namen oder einem Kürzel Waren an und gaben an, nicht über das verbreitete Online-Bezahlsystem Paypal zu verfügen. Außerdem sei er (oder sie) misstrauisch, was das Austauschen von persönlichen Daten auf der Verkaufsplattform angehe.

Der Schaden betrug 850 Euro

Deshalb lief der weitere Austausch meist per privater E-Mail. Telefonnummern wurden nicht gewechselt. Die drei Zeugen überwiesen das Geld zwischen dem 2. und 7. Dezember 2021. Zwei von ihnen erhielten kurz danach eine Warnung von Ebay, dass es sich um einen Betrugsfall handeln könnte – zu spät! In zwei Fällen fragten die Käufer den Verkäufer, ob er das Paket schon abgeschickt hatte. Darauf erhielten sie keine Antwort. Insgesamt entstand durch die drei Betrugsfälle ein Schaden von 850 Euro.

Eine Zeugin gab an, dass der Verkäufer eine gute E-Bay-Bewertung hatte, sodass sie ihm vertraut habe. Sie habe den Eindruck gehabt, mit einer „Ü-50-Dame, die mit dem Internet nicht so gut bewandert ist“, zu schreiben. Die Bankverbindung und die private E-Mail-Adresse des Verkäufers, die eine Verniedlichung enthalten habe, seien ihr vertrauenswürdig erschienen.

Angeklagter hüllt sich in Schweigen

Der Angeklagte ist Lahrer, verheiratet und hat zwei Kinder. Außerdem hat er hohe Schulden. Im Prozess machte er nur persönliche Angaben, äußerte sich aber nicht zur Anklage. Auch seine Frau wurde in den Zeugenstand gerufen, mochte aber ebenfalls nicht aussagen.

Gegen sie habe es ebenfalls ein Verfahren gegeben, das jedoch eingestellt worden sei, so Richter Hendrik Witsch. Beim Verfahren entstand der Eindruck, dass der Internetbetrug des Lahrers durchaus in größerem Stil aufgezogen worden war – denn auf seinem Konto waren mehrere Überweisungen für den Föhn eingegangen – er hatte ihn also offenbar mehrfach „verkauft“. Die anderen Geschädigten hatten aber offenbar keine Anzeige gestellt.

Nach einer Pause gaben der Verteidiger und die Staatsanwältin an, dass sie sich auf eine Geldauflage von 500 Euro geeinigt hätten. Dieses Urteil verkündete dann auch der Richter. mit der Begründung, dass das Gericht sich in einer „Beweisfalle“ befinde und „Schwierigkeiten habe, dem Angeklagten die Tat nachzuweisen“.

Der Lahrer hatte eingangs über seinen Anwalt erklären lassen, dass nicht er die Sachen im Internet verkauft habe, sondern seine Frau. Das Gegenteil war ihm nicht zu beweisen. So kam die relativ glimpfliche Strafe zustande. Bezahlen muss der Angeklagte die 500-Euro-Auflage bis Mitte November. Wird das Geld nicht überwiesen, nimmt das Gericht das Verfahren wieder auf, so der Richter weiter. Die Zeugen haben indes die Möglichkeit, den Mann noch zivilrechtlich zu verklagen, um ihr Geld zurückzubekommen.