Wenn Piloten streiken, sind am Ende meistens die Passagiere betroffen. Wir sagen, welche Rechte Sie als solcher haben und zu was die Fluglinien in jedem Fall verpflichtet sind. Damit der Streik nicht zum Alptraum wird.

Stuttgart/Frankfurt - Unmittelbar vor der zwölften Runde des Pilotenstreiks bei der Lufthansa ist der Gesprächsfaden zwischen Unternehmen und Gewerkschaft abgerissen. Die Lufthansa sagte eine für diesen Dienstag geplante Verhandlungsrunde zum Gehaltstarifvertrag der rund 5400 Piloten im Konzerntarifvertrag ab. Das Angebot zur Erhöhung der Gehälter habe man zurückgezogen, teilte das Unternehmen in Frankfurt weiterhin mit.

Zuvor hatte die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit ihre Mitglieder aufgerufen, an diesem Mittwoch die Kurz- und Mittelstreckenflüge der Lufthansa zu bestreiken. Das ist bereits die zwölfte Streikrunde seit dem April vergangenen Jahres.

Für Passagiere verheißt das mal wieder nichts Gutes. Wir sagen, welche Rechte Passagiere generell haben, wenn Flüge annulliert werden oder deutlich zu spät sind - und welche Rechte bei einem Streik gelten.

Bahn, Flugumbuchung oder Rücktritt

Passagiere, deren Flug annulliert wurde, können von der Buchung zurücktreten und sich den Flugpreis wieder auszahlen lassen. Das gleiche gilt, wenn der Flug von der Airline zwar nicht gestrichen wurde, sich der Abflug des gebuchten Fluges aber um mehr als fünf Stunden verspätet. Betroffene Fluggäste können sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen. Innerdeutsch Reisende können außerdem bei storniertem Flug mit der Bahn fahren. Dafür müssen sie ihr Ticket am Flughafenschalter ihrer Airline umwandeln lassen.

Die Rechte Pauschalreisender

Wer eine Pauschalreise mit Flug und Hotel gebucht hat, kann wegen einer Flugannullierung oder einer mehrstündigen Abflugverspätung noch nicht den gesamten Reisevertrag kündigen. Allerdings kann der Reisepreis gemindert werden, wenn sich der Abflug um vier Stunden oder mehr verzögert. Ab der fünften Stunde kann der Tagespreis der Reise für diese und jede weitere angefangene Stunde um 5 Prozent gemindert werden.

Kein Geld für Reisende bei Streik am Flughafen

Verspätet sich ein Flug wegen eines Pilotenstreiks oder wird deswegen ein Flug annulliert, haben Flugreisende es schwer, einen Ausgleichsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu bekommen. Die Airlines dürfen sich auf den Streik als „außergewöhnlichen Umstand“ berufen.

Allerdings muss eine Airline im Streitfall nachweisen, dass sie in einer Streiksituation alle Maßnahmen getroffen hat, um die Annullierung oder Verspätung durch den Streik zu vermeiden. Gelingt ihr das nicht, kann der Kunde womöglich doch einen Anspruch auf eine Entschädigung durchsetzen. Mitunter versuchen Airlines Flugausfälle oder Verspätungen sogar mit Streikaktionen zu begründen, die schon Tage zurückliegen. Dann dürfte es der Airline aber schwer fallen, nachzuweisen, dass sie zwischenzeitlich keine Maßnahmen ergreifen konnte, die den normalen Flugplan wieder herstellen.

Betreuung auch bei Streik

Ein Streik entbindet Airlines aber nicht, alle Fluggäste – also auch die Pauschalreisenden – während der streikbedingten Wartezeiten zu betreuen. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern haben Passagiere ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten via Telefon, E-Mail, Fax oder Telex. Außerdem muss die Airline Getränke, Mahlzeiten und falls notwendig eine Übernachtung im Hotel anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Bei Flügen mit einer Distanz von 1500 bis 3500 Kilometern sind diese Betreuungsleistungen ab einer Verspätung von drei Stunden zu gewähren, bei längeren Strecken ab vier Stunden.

Trotz Streik pünktlich sein

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft kurzfristig einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.