In Ostelsheim gibt es bisher Urnengräber nur mit liegender Abdeckung. Dies soll sich bald ändern. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Friedhofsatzung sichert Bestattung im Heimatort Ostelsheim zu

Ostelsheim. "Kann ich auch bei einem eventuellen Wegzug in meiner Heimatgemeinde bestattet werden?", fragten sich viele Ostelsheimer besorgt. Dies hat dazu geführt, dass in der Gäugemeinde die Friedhofsatzung überdacht und großzügiger formuliert wird. Bisher lautete der diesbezügliche Kernsatz: "Der Friedhof dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen, tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach Paragraf 12 zur Verfügung steht". In der Satzung taucht immer wieder die Formulierung "Einwohner der Gemeinde" auf. Doch es gibt im modernen Leben zahlreiche Gründe, warum im Ort geborene sowie aufgewachsene Bürger ihren Wohnsitz wechseln mussten und doch in ihrer Heimatgemeinde bestattet werden möchten.

Nicht mehr zeitgemäß

"Es gibt Ängste bei Menschen in unserer Gemeinde, ob sie wegen ihrer vielleicht auch nur vorübergehenden Abwesenheit von Ostelsheim hier einmal nicht bestattet werden könnten", unterstrich Gemeinderat Klaus Richter in der jüngsten Sitzung. "Wenn wir etwas für ein besseres Gefühl und gegen Ängste tun können, müssen wir das ändern", sagt Bürgermeister Jürgen Fuchs. Das Ratsgremium war sich einig, dass die derzeitige Satzung nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht und einigte sich daher auf flexiblere Formulierungen. Dort heißt es jetzt: "Es kann auf dem Friedhof bestattet werden, wer früher in der Gemeinde gewohnt hat und seine Wohnung hier nur wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Altenheim, Altenpflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung oder wegen der Verlegung des Wohnsitzes zu auswärts wohnenden Angehörigen verlegt hat". In einem weiteren Abschnitt wird jetzt auch Bürgern, die zum Zweck der Ausbildung, eines Zivil,- Wehr,- und Freiwilligendienstes sowie einer vergleichbaren Tätigkeit ihren Aufenthalt in Ostelsheim aufgegeben haben, die Bestattungsmöglichkeit in ihrem Heimatort zugesichert.

Außerdem wurde in die neue Satzung aufgenommen, dass auf dem Ostelsheimer Friedhof künftig Grabfelder mit und ohne Gestaltungsvorschriften angeboten werden.

Eine weitere Aussprache diente der Gestaltung von Urnengräbern, die zunehmend immer mehr gewählt werden. Bisher sind sie nur mit liegender Abdeckung zugelassen. Viele Angehörige haben jedoch schon den Wunsch geäußert, bei der Grabplatte eine Stele anbringen zu dürfen. Bei den Gemeinderäten gab es unter- schiedliche Auffassungen darüber, ob diese 30, 50 Zentimeter oder gar noch deutlich höher sein dürften. "Wir wollen uns erkundigen, wie das in anderen Gemeinden gehandhabt wird und dann entscheiden", sagte der Rathauschef abschließend.