Zu dem bisher einzigen Neubau im Fuchsloch werden sich bald viele weitere gesellen. Foto: Bausch Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Nahezu 30 der 41 gemeindeeigenen Parzellen verkauft / Verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten

Im neuen Ostelsheimer Baugebiet Fuchsloch sind von den 41 gemeindeeigenen Bauplätzen nahezu 30 verkauft.

Ostelsheim. "Alle Interessenten wollen natürlich immer Plätze in der besten Lage", sagt Bürgermeister Jürgen Fuchs in der Gemeinderatssitzung am Dienstag. Die Kommune werde jedoch auf jeden Fall fünf Plätze zurückhalten. Gleich drei Bauanträge im neuen Baugebiet wurden positiv beschieden.

Rege Tätigkeit erwartet

Der Gemeinderat erwartet, dass in nächster Zeit dort eine rege Bautätigkeit einsetzen wird. Die Bauwilligen können sich freuen, denn das Gremium hat mit einer Satzungsänderung dafür gesorgt, dass die Planer der Neubauten mehr Spielraum bekommen und gleichzeitig das optische Bild der Neubausiedlung vielfältiger werden kann.

"Um eine größere Flexibilität bei der Bebauung und Erschließung der Baugrundstücke zu erzielen und insbesondere eine bessere Ausnutzung der Baufenstertiefe, vor allem der werkseitigen Grundstücke zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan geändert", so Fuchs. Im Wesentlichen bedeute dies einen grundlegenden Verzicht auf die Festlegung der Erdgeschossbodenhöhe sowie eine Anhebung der bisherigen Trauf- und Firsthöhen bei den bergseitigen Grundstücken. Durch die Verlängerung der Garagenfenster bis an die jeweils hintere Baugrenze wird so eine leichtere Anordnung der Garagen, Carports oder Stellplätze möglich.

Im Ratsgremium herrschte am Dienstagabend auch Befriedigung darüber, dass die Änderung aufgrund ihrer Geringfügigkeit deutliche Verfahrensvereinfachungen ermöglicht. So kann zum Beispiel auf die normalerweise erforderliche Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung verzichtet werden, und nur die Beteiligten selbst erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Satzungsänderung verlangt außerdem keine Umweltprüfung.

Beide Male einstimmig

Die Stellungnahmen und Anregungen von drei betroffenen Grundstücksbesitzern waren von der Gemeindeverwaltung bereits in den Text der neuen Satzung eingearbeitet worden.

Es kam zu zwei Abstimmungen: einer ersten über die Stellungnahme der Bauplatzeigentümer und zu einer zweiten über die Neufassung der Satzung. Beide Abstimmungen waren bei jeweils der Enthaltung von Gemeinderat Eckhard Schweizer einstimmig.