Rettungs- oder Blindenhundhalter bleiben in Oberreichenbach von der Steuer ausgenommen. Foto: Rüdiger Foto: Schwarzwälder-Bote

Erstmals in Oberreichenbach eine separate Erhebung für Kampftiere

Von Steffi Stocker

Oberreichenbach. Seit 1996 wurde die Hundesteuer mit Ausnahme der Euro-Anpassung nicht verändert. In der jüngsten Sitzung hob der Gemeinderat diese Abgabe an.

Die Hundesteuer ist eine Ermessensentscheidung der Kommunen und unterliegt keiner gesetzgeberischen Höchstgrenze. "Ein Vergleich ist schwierig, da unterschiedliche Meinungen herrschen", erklärte Kämmerer Lucas Hansen. Die Haltung eines Hundes wird ab Januar um 20 Euro mehr mit 80 Euro besteuert. Der Satz für jeden weiteren Hund beträgt 160 Euro.

Neu ist die Einführung einer Steuer für Kampfhunde, die es in Oberreichenbach nicht gab. Schon aus juristischen Gründen hält es die Verwaltung für angebracht, die Satzung entsprechend zu erweitern. Diesem Ansinnen folgte das Gremium und setzte die Steuer auf 200 Euro fest. Generell handelt es sich bei dieser Erhebung um eine Aufwandssteuer im klassischen Sinn. "Sie soll eine ausufernde Haltung von Hunden eindämmen", erläutert Hansen den Hintergrund. Die überarbeitete Satzung sieht allerdings nach wie vor eine Befreiung von der Steuer vor, wenn Hunde dem Schutz oder der Hilfe entsprechend bedürftiger Personen dienen. Auch Rettungshunde, die für den Schutz der Bevölkerung zur Verfügung stehen, können von der Steuer befreit werden.