Für den Bereich "Schönbühl-Hörnle" hat der Gemeinderat einen Bebauungsplan aufzustellen. Foto: Lissy Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat berät "Schönbühl-Hörnle III"

Von Werner Lissy

Obernheim. Über den Bebauungsplan Schönbühl-Hörnle III hat der Obernheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beraten und dem Aufstellungsbeschluss sowie dem Entwurf zugestimmt. Bürgermeister Josef Ungermann erläuterte den Sachverhalt.

1997 ist für den Bau einer Tierarztpraxis in der Panoramastraße ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden. Weil neben einer ersten Anhörung der Träger öffentlicher Belange und einer Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren bis heute noch nichts geschehen ist, wurde damals die Baugenehmigung für die Tierarztpraxis mit Wohnhaus erteilt sowie 2007 ein Anbau genehmigt. Neuerdings liegt ein Antrag für den Bau eines Carports vor.

Im Rahmen dieses Baugenehmigungsverfahrens hat das Landratsamt mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung aufgrund des fehlenden Bebauungsplans nicht möglich sei, da sich die geplante Bebauung vom Ortskern abwende. Mit dem Landratsamt sind alle Möglichkeiten, um die Rechtssicherheit für die bestehenden Gebäude und künftige Anbauten zu erhalten, besprochen worden. Für eine Tierarztpraxis ist zwingend ein Mischgebiet vorgeschrieben, weshalb als einzige Möglichkeit ein neues Bebauungsplanverfahrens in Betracht kommt. Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan liegt im südöstlichen Bereich des Baugebiets Schönbühl-Hörnle oberhalb der Talhalde und bietet in südliche und östliche Richtung noch geringe Erweiterungsmöglichkeiten. Der westliche Teil des Geltungsbereiches, über den ebenfalls die Erschließung erfolgt, ist aufgrund der Steillage nicht bebaubar und wird als private Grünfläche ausgewiesen. Es ist die Ausweisung eines Mischgebiets mit zweigeschossiger Bauweise vorgesehen und eine Bebauung in offener Bauweise geplant. Gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Jahr 1997 ist der Geltungsbereich auf den für die Erschließung und Bebauung notwendigen Bereich reduziert worden. Im weiteren Verfahren erfolgen die öffentliche Auslegung mit Bürgerbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat stimmte dem Aufstellungsbeschluss sowie dem Entwurf des Bebauungsplans Schönbühl-Hörnle III zu und beauftragte die Verwaltung, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung mit Bürgerbeteiligung vorzunehmen. Um den ökologischen Ausgleich zu verbessern, Trinkwasser einzusparen und die Abwasseranlagen zu entlasten, wird den Grundstückseigentümern empfohlen, das Oberflächen- und Dachabwasser in einer Zisterne zu sammeln und für den Grauwasserbereich – Toilette – und zur Gartenbewässerung zu nutzen.