Obernheim (are). Eine Satzungsänderung zum 1. Februar hat der Gemeinderat in

Obernheim (are). Eine Satzungsänderung zum 1. Februar hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen: im Mahn- und Beitreibungsverfahren für säumige Kunden. Die Gebührenschuld ruht künftig als öffentliche Last auf dem Grundstück oder Erbbaurecht. Derselbe Passus war schon früher in der Wassersatzung ergänzt worden. Nun entschied das Gremium einstimmig, dass folgender Absatz als fünfter Punkt in Paragraph 43 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 13. Januar 2015 eingefügt wird: "Die Gebührenschuld gemäß der Paragraphen 37 bis 45 ruht auf dem Grundstück beziehungsweise dem Erbbaurecht als öffentliche Last".